11.02.2020 in Frankfurt
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Die HOAI nach dem EuGH-Urteil – Mindest- und Höchstsätze fallen weg.
Am 4. Juli 2019 hat der EuGH die Regelungen zu Mindest- und Höchstsätzen der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Ein brisantes Thema für Architekten und Ingenieure, das viele offene Fragen aufwirft:
- Was passiert mit laufenden und alten Verträgen?
- Wie sollten neue Verträge aussehen?
- Wie kalkulieren Planungsbüros zukünftig?
- Können Honorare jetzt nachträglich noch angepasst werden?
- Ruinöser Preiswettbewerb – brechen jetzt alle Dämme?
- Besteht bei VgV-Verfahren noch Bindung an die HOAI?
- Welche Regelungen sind jetzt für das Bauen im Bestand zu empfehlen?
Erfahren Sie in unserem Seminar, worauf es jetzt bei Vertragsanbahnung – Vertragsinhalten – richtiger und vollständiger Abrechnung ankommt und wie Sie jetzt richtig reagieren!
Das Wichtigste in Kürze – was hat der EuGH entschieden?
§ 7 Abs. 3 HOAI verstößt gegen Art. 15 Abs. 2 g) der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, 2006/123/EG).
Mindest- bzw. Höchstsätze (§ 7 Abs. 1 HOAI) dürfen gesetzlich nicht mehr zwingend vorgeschrieben werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, die HOAI umgehend anzupassen!
Was haben Sie als Planer jetzt zu beachten?
Das seit 40 Jahren bewährte Grundgerüst der HOAI bleibt bestehen und kann damit weiterhin als Vertragsgrundlage vereinbart werden. Die Zulässigkeit von Leistungsbildern, Einteilung in Honorarzonen und die Zuschläge gelten für Sie fort.
Die zwingende gesetzliche Vereinbarung von Mindest- bzw. Höchstsätzen ist europarechtswidrig (§ 7 HOAI). Der Planer kann sich also – anders als bisher – im Nachhinein nicht mehr auf die Unterschreitung eines vorgegebenen Mindestsatzes berufen und ein höheres Honorar verlangen. Klagen auf Vergütung nach Mindest- bzw. Höchstsatz bei vertraglich vereinbarter Unter- bzw. Überschreitung des Preisrahmens sind ab sofort nicht mehr durchsetzbar. Ermitteln Sie Ihr Honorar deshalb zukünftig noch genauer nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Eine sehr entscheidende Phase bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurleistungen ist der Einstieg, die sogenannte Akquisitionsphase. Der nächste wichtige Schritt ist die rechtliche Verbindlichkeit der Auftragserteilung. Planungsbüros müssen daher von Anfang an klare rechtliche Strukturen schaffen, um ihre Vergütungsansprüche zu sichern.
In unserem Seminar erfahren Sie u.a.
- wie Sie die Akquisitionsphase sinnvoll abkürzen
- welche Inhalte der Planervertrag haben muss
- wie der Leistungsgegenstand richtig definiert wird
- welche Folgen eine mindestsatzunterschreitende Honorarvereinbarung hat
- wie vorhandene Bausubstanz bei Umbauten berücksichtigt wird
- wie und wann ein Umbauzuschlag zu berechnen ist
- wie eine prüffähige Honorarschlussrechnung zu erstellen ist
- was objektbezogene Abrechnung bedeutet
- welche Baukosten allgemein anrechenbar sind
- wie Sie mit Leistungsänderungen und Zusatzleistungen umgehen
Dazu erhalten Sie detaillierte Seminarunterlagen, die Sie bei der Umsetzung in der Praxis unterstützen. Veränderungen durch die HOAI 2013 werden erörtert.
Damit Sie den Seminarinhalt leicht nachvollziehen und schnell wiederholen können, erhalten Sie neben den Seminarunterlagen nach der Veranstaltung auch das Skript als PDF-Datei.
Bei Buchung dieses Seminars stellen wir Ihnen auf Wunsch einen kostenfreien Zugang zum BauMap-Online Portal mit über 140 Musterbriefen und -verträgen, Checklisten und Erläuterungen zum gesamten Bau- und Architektenrecht zur Verfügung.
Bitte geben Sie dies einfach auf dem Anmeldeformular an. Die Nutzung dieses Tools ist eine große Bereicherung für Ihre tägliche Arbeit! Ihr Zugang läuft automatisch nach 2 Monaten aus. Sie riskieren kein Abo, es entstehen keinerlei Kosten. BauMap-Online ist ein Service der Bauakademie Dr. Koch GmbH. Weitere Details finden Sie auf unserem Anmeldeformular.
Referent & Agenda anzeigen
Agenda
Den detaillierten Inhalt und genauen Ablauf des Seminares entnehmen Sie bitte der Agenda. Hier finden Sie ebenfalls alle Informationen zur Anerkennung der Veranstaltung als Fortbildung.
Referent
Dr. Rainer Koch (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) aus Wiesbaden
Mehr zu Rainer Koch unter www.recht-bau.de
Infos zum Veranstaltungsort anzeigen
Veranstaltungsort
relexa Hotel Frankfurt/Main
Raum Berlin
Lurgiallee2
60439 Frankfurt | Anfahrtsskizze
Im Hotel steht Ihnen eine Tiefgarage zu einer Tagespauschale in Höhe von 12,00 € zur Verfügung.
Übernachtungen werden im Einzelzimmer ab 117,00 € / Nacht, Doppelzimmer ab 144,00 € / Nacht inkl. Frühstück je nach Zeitraum und Verfügbarkeit angeboten. Gern können Sie ein Zimmer direkt über die Zimmerreservierung anfragen/buchen.
Teilnahmegebühr und Infos zur Anmeldung anzeigen
Teilnahmegebühr
Für Interessenten beträgt die Teilnahmegebühr 395,00 € und für IBS Software-Kunden 355,50 € (jeweils zzgl. 19% MwSt.). Im Preis inbegriffen sind: Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausenverpflegung, ein exzellentes Lunchbuffet sowie ganztägige Getränkeauswahl und Kaffee.
Anmeldung
Wir erbitten eine Anmeldung bis spätestens zum 10. Februar 2020, da nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zur Verfügung steht. Folgen Sie dem Link „Jetzt anmelden“ und Sie erhalten sofort eine Anmeldebestätigung.