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27.02.2026 – Baurecht-Briefing

Der Bau-Terminplan – was heißt Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen?

27.02.2026 – Baurecht-Briefing

Datum
27.02.2026
Uhrzeit
11:00 - 11:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online-Seminar

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In der Leistungsphase 8 hat der Bauüberwacher u.a. die Pflicht hat, einen Terminplan aufzustellen, fortzuschreiben und zu überwachen.

 

Diese Grundleistung geht häufig mit dem Verständnis einher, dass der Überwacher für den AG einseitig Baufristen vorgeben kann mit der Folge, dass der AN diese Fristen einzuhalten hat.

 

Der reine Wortlaut mag diese Annahme auf den ersten Blick vielleicht stützen; die Grundleistung beinhaltet derartige Befugnisse aber eindeutig nicht.

 

In unserem Briefing grenzen wir genau ab, welche Befugnisse die genannte Grundleistung tatsächlich beinhaltet. Wir zeigen Ihnen, wie Sie eineÜberschreitung von Kompetenzen vermeiden, die schnell zum Haftungsrisiko werden kann.

Referent & Teilnahmebescheinigung anzeigen

Teilnahmebescheinigung

Nach der Veranstaltung erhält jeder Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung für die eigenen Unterlagen oder zur Vorlage beim Arbeitgeber.

 

Fortbildungspunkte für Architekten- und Ingenieurkammern werden für diese kurzen Briefings nicht vergeben.

 

Referent

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht der Bauakademie Dr. Koch, Wiesbaden
Mehr zu unseren Referenten erfahren Sie hier.

 

Teilnahmegebühr und Infos zur Anmeldung anzeigen

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr für dieses Online-Seminar beträgt 45,00 € zzgl. MwSt. Im Preis inbegriffen sind: Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung.

 

Anmeldung

Wir erbitten eine Anmeldung bis spätestens einen Tag vor dem Seminar.

 

Bitte geben Sie unbedingt die E-Mailadresse des Teilnehmenden an, damit die Zugangsdaten rechtzeitig und korrekt an Sie versendet werden können.

 

Folgen Sie dem Link „Jetzt anmelden“ und Sie erhalten sofort eine Anmeldebestätigung.