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Agenda

Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B

Baustein I: Zielvorgaben und wesentliche Inhalte der Leistungsbeschreibung

I. Welche Grundsätze und Zielvorgaben sind bei der Ausschreibung von Bauleistungen zu beachten?

      • Wie definiert sich die Leistungsbeschreibung?
      • Welche Voraussetzungen sollten vor der Bauauftragsvergabe erfüllt sein?
      • Welche Konsequenzen können sich aus fehlerhaften Leistungsbeschreibungen ergeben?
      • Welches sind die wichtigsten Hilfsmittel, um Fehler in der Leistungsbeschreibung zu vermeiden?
      • Ist eine funktionale Leistungsbeschreibung zulässig?

II. Wie sollte die Leistungsbeschreibung strukturiert und gegliedert werden? Welche Auslegungsgrundsätze sind bei Unklarheiten und Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung zu beachten?

      • Was gehört in die Vorbemerkungen – was in das Leistungsverzeichnis?
      • Wie ist die Leistungsbeschreibung zu gliedern?
      • Was geht vor: Vorbemerkung oder konkrete Leistungsposition?
      • Textbeschreibung oder Pläne?
      • Was ist, wenn Fehler, Lücken und Widersprüche in der Leistungsbeschreibung vorhanden sind?
      • Bestehen grundsätzlich vorvertragliche Hinweispflichten des AN?

Baustein II: Grundzüge des öffentlichen Bauvergaberechts

I. Wann muss produktneutral ausgeschrieben werden?

      • Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung
      • Ausnahmen vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung

II. Was sind die speziellen Aufgaben des Planungsbüros bei öffentlichen Auftragsvergaben?

      • Inhalt der Leistungspflichten der Leistungsphasen 7 unter dem Blickwinkel des Vergaberechts
      • Bedeutung und Reichweite der Vorgaben des Vergabehandbuchs
      • Haftungsrisiken des Planers bei öffentlichen Auftragsvergaben

III. Welchen Sinn und Zweck hat das Vergaberecht? Welche Vergabearten stehen bei der öffentlichen Auftragsvergabe zur Verfügung?

      • Herleitung der Vergaberechtsregelungen
      • Rechtliche Grundlagen
      • Vergabearten oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
      • Grundsätze des Vergabeverfahrens

IV. Welche Schritte müssen bei der Prüfung und Wertung der Angebote durchlaufen werden?

      • Wertungsstufen der VOB/A
      • Ausschlussgründe
      • Wertungsgesichtspunkte
      • Abschließende Verfahrensschritte

Baustein III: Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB

I. Welche Rechte und Pflichten hat der Planer im Zusammenhang mit der Bauvertragsgestaltung als Bestandteil der Ausschreibung?

      • Ist Bauvertragsgestaltung unzulässige Rechtsberatung?
      • Wo besteht ein Zusammenhang der Bauvertragsgestaltung mit der Haupttätigkeit des Planers?
      • Kann der Bauherr vom Planer das Mitliefern von Bauverträgen verlangen?
      • Haftet der Planer für die Gestaltung fehlerhafter Bauverträge?
      • Deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch Fehler in der Rechtsberatung und der Vertragsgestaltung ab?

II. Grundsätzliches zur Bauvertragsgestaltung

      • Wo liegen die Unterschiede zwischen BGB und VOB/B?
      • Was ist ein Eingriff in die VOB/B?
      • Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem Eingriff in die VOB/B?
      • Ist die VOB/B für Verbraucherverträge zu empfehlen?
      • Welche Grundsätze sollten Planer bzw. Auftraggeber für einen möglichst rechtssicheren Bauvertrag beachten?
      • Muss ein Bauvertrag schriftlich geschlossen werden?
      • Welche Vertragsmuster sind empfehlenswert?
      • Wie sieht die Bauvertragsgestaltung bei öffentlichen Auftraggebern aus?
      • Welche Unterschiede gibt es im Nachtragsrecht der VOB/B und des BGB?
      • Hat der Auftraggeber ein Anordnungsrecht, wenn ja, in welchem Umfang?
      • Welche geläufigen Klauseln in einem Bauvertrag sind in der Regel unwirksam?

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Dieses Fachseminar ist 2026 von folgenden Kammern anerkannt:

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

8 Fortbildungspunkte

Hamburgische Architektenkammer

anerkannt

Brandenburgische Architektenkammer

anerkannt

Architektenkammer Berlin

8 Unterrichtseinheiten

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

anerkannt

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

8 Unterrichtseinheiten

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

8 Unterrichtseinheiten

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

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Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurekammer Hessen

8 Unterrichtseinheiten

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

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Ingenieurkammer Thüringen

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8 Fortbildungspunkte

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