I. Welche Grundsätze und Zielvorgaben sind bei der Ausschreibung von Bauleistungen zu beachten?
II. Wie sollte die Leistungsbeschreibung strukturiert und gegliedert werden? Welche Auslegungsgrundsätze sind bei Unklarheiten und Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung zu beachten?
I. Wann muss produktneutral ausgeschrieben werden?
II. Was sind die speziellen Aufgaben des Planungsbüros bei öffentlichen Auftragsvergaben?
III. Welchen Sinn und Zweck hat das Vergaberecht? Welche Vergabearten stehen bei der öffentlichen Auftragsvergabe zur Verfügung?
IV. Welche Schritte müssen bei der Prüfung und Wertung der Angebote durchlaufen werden?
I. Welche Rechte und Pflichten hat der Planer im Zusammenhang mit der Bauvertragsgestaltung als Bestandteil der Ausschreibung?
II. Grundsätzliches zur Bauvertragsgestaltung
Dieses Fachseminar ist 2026 von folgenden Kammern anerkannt:
Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
8 Fortbildungspunkte
Hamburgische Architektenkammer
anerkannt
Brandenburgische Architektenkammer
anerkannt
Architektenkammer Berlin
8 Unterrichtseinheiten
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
anerkannt
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
8 Unterrichtseinheiten
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
8 Unterrichtseinheiten
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Baden-Württemberg
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
4 Fortbildungspunkte
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurekammer Hessen
8 Unterrichtseinheiten
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Thüringen
8 Unterrichtseinheiten
Ingenieurkammer Thüringen
8 Weiterbildungsstunden
Architektenkammer Sachsen
8 Fortbildungsstunden
Architektenkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Saarland
8 Fortbildungspunkte