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Agenda

Bauüberwachung mit System

Baustein I: Anforderungen an die praktische Überwachungstätigkeit

I. Was ist Gegenstand, Ziel und Inhalt der Bauüberwachungspflicht?

      • Welche Folge hat es, dass Bauüberwachung eine werkvertragliche Leistung darstellt?
      • Welche haftungsrechtliche Folge haben Bauüberwachungsfehler?
      • Wodurch wird ein Baumangel zum Überwachungsmangel?

II. Praktische Überwachungstätigkeit

      • Kann der Bauherr Anwesenheitspflichten vorgeben?
      • Was muss kontrolliert werden? Wie muss kontrolliert werden?
      • Wann und wie oft muss kontrolliert werden?
      • Welches ist die wichtigste Kontrollmaßnahme?
      • Wie müssen An- und Einweisungen erfolgen?
      • Was versteht man unter „handwerklichen Selbstverständlichkeiten“?

III. Bedeutung von Darlegungs- und Beweislastfragen

      • Ist jeder Baumangel ein Überwachungsmangel?
      • Wer trägt die Beweislast für das Vorliegen von Überwachungsfehlern?
      • Was versteht man unter dem sog. Anscheinsbeweis?

Baustein II: Baudokumentation und Mängelmanagement

I. Bedeutung und Inhalte der Bauablaufdokumentation

      • Was muss die Dokumentation zwingend beinhalten und warum?
      • Welche Mindestinhalte muss das Bautagebuch haben?
      • Was gehört in die Baustellenprotokolle?
      • Wer führt die Bauablaufkorrespondenz?

II. Was ist überhaupt ein Mangel?

      • Reicht die Einhaltung von DIN-Normen für die Mängelfreiheit?
      • Was versteht man unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
      • Welcher Zeitpunkt ist für die Bewertung der Bauqualität maßgebend?
      • Welche Bedeutung hat die Einhaltung der vereinbarten Beschaffenheit?

III. Umgang mit Mängeln

      • Wie erfolgt eine rechtssichere Mängelrüge?
      • Welche Folgen greifen bei unterlassener Mängelbeseitigung?
      • Wann kann die Ersatzvornahme durch Drittunternehmen eingeleitet werden?

Baustein III: Vermeidung von Haftungs- und Sicherheitsrisiken am Bau

I. Haftung für Überwachungsmängel

      • Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?
      • Wie lange haftet der Unternehmer?
      • Wie lange haftet der Planer?
      • Wann beginnt die Haftungsfrist?
      • Wie kann man Haftungsfristen verkürzen?
      • Wie erfolgt die Abnahme der Planerleistung?

II. Fragen der Haftungsbeschränkung

      • Kann man die Haftung vertraglich ausschließen?
      • Besteht auch bei geringem Honorar ein Haftungsrisiko?
      • Was ist „baubegleitende Qualitätskontrolle“?
      • Greift die Haftung auch bei Gefälligkeiten?

III. Haftungsschnittstellen Architekt (Objektplaner) / Fachplaner

      • Haftet der Architekt auch für Fehler des Fachplaners?
      • Welches Pflichtenverhältnis besteht zwischen Architekt und Fachplaner?
      • Welche Besonderheiten bestehen zwischen General- und Subplaner?
      • Was ist, wenn Planung und Überwachung getrennt vergeben werden?

IV. Sicherheit am Bau

      • Welche Rolle spielt der Bauüberwacher bei der Unfallverhütung?
      • Welche Funktion hat der Bauleiter bzw. Fachbauleiter nach der Landesbauordnung?
      • Abgrenzungsfragen der Sicherheit am Bau zwischen SiGeKo, Bauleiter, Bauherr, Bauüberwacher und Auftragnehmer.
      • Welche Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung gibt es?

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Dieses Fachseminar ist 2025 bei folgenden Kammern anerkannt:

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

8 Fortbildungspunkte

Hamburgische Architektenkammer

anerkannt

Brandenburgische Architektenkammer

anerkannt

Architektenkammer Berlin

8 Unterrichtseinheiten

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

anerkannt

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

8 Unterrichtseinheiten

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

8 Unterrichtseinheiten

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

6 Fortbildungspunkte

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurekammer Hessen

8 Unterrichtseinheiten

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Thüringen

8 Unterrichtseinheiten

Ingenieurkammer Thüringen

8 Weiterbildungsstunden

Architektenkammer Sachsen

8 Fortbildungsstunden

Architektenkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Saarland

8 Fortbildungspunkte