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Agenda „Bauüberwachung“

Bauüberwachung mit System

08:30 – 09:00 Uhr

Eintreffen der Teilnehmer, Versorgung mit Kaffee usw.

09:00 – 17:00 Uhr

I. Was ist Gegenstand, Ziel und Inhalt der Bauüberwachungspflicht?

      • Welche Folge hat es, dass Bauüberwachung eine werkvertragliche Leistung darstellt?
      • Welche haftungsrechtliche Folge haben Bauüberwachungsfehler?
      • Wodurch wird ein Baumangel zum Überwachungsmangel?

 

II. Fragen der Haftungsbeschränkung

      • Kann man die Haftung vertraglich ausschließen?
      • Besteht auch bei geringem Honorar ein Haftungsrisiko?
      • Was ist „baubegleitende Qualitätskontrolle“?
      • Greift die Haftung auch bei Gefälligkeiten?

 

III. Praktische Überwachungstätigkeit

      • Kann der Bauherr Anwesenheitspflichten vorgeben?
      • Was muss kontrolliert werden? Wie muss kontrolliert werden?
      • Wann und wie oft muss kontrolliert werden?
      • Welches ist die wichtigste Kontrollmaßnahme?
      • Wie müssen An- und Einweisungen erfolgen?
      • Was versteht man unter „handwerklichen Selbstverständlichkeiten“?

 

IV. Umgang mit Mängeln

      • Differenzierter Umgang mit Mängeln vor und nach der Abnahme.
      • Wie erfolgt eine rechtssichere Mängelrüge?
      • Welche Folgen greifen bei unterlassener Mängelbeseitigung?
      • Wann kann die Ersatzvornahme durch Drittunternehmen eingeleitet werden?

 

V. Bedeutung von Darlegungs- und Beweislastfragen

      • Ist jeder Baumangel ein Überwachungsmangel?
      • Wer trägt die Beweislast für das Vorliegen von Überwachungsfehlern?
      • Was versteht man unter dem sog. Anscheinsbeweis?

 

VI. Bedeutung und Inhalte der Bauablaufdokumentation

      • Was muss die Dokumentation zwingend beinhalten und warum?
      • Welche Mindestinhalte muss das Bautagebuch haben?
      • Was gehört in die Baustellenprotokolle?
      • Wer führt die Bauablaufkorrespondenz?

 

VII. Haftung für Überwachungsmängel

      • Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?
      • Wie lange haftet der Unternehmer?
      • Wie lange haftet der Planer?
      • Wann beginnt die Haftungsfrist?
      • Wie kann man Haftungsfristen verkürzen?
      • Wie erfolgt die Abnahme der Planerleistung?

 

VIII. Haftungsschnittstellen Architekt / Fachplaner

      • Haftet der Architekt auch für Fehler des Fachplaners?
      • Welches Pflichtenverhältnis besteht zwischen Architekt und Fachplaner?
      • Welche Besonderheiten bestehen zwischen General- und Subplaner?
      • Was ist, wenn Planung und Überwachung getrennt vergeben werden?

 

IX. Was ist überhaupt ein Mangel?

      • Reicht die Einhaltung von DIN-Normen für die Mängelfreiheit?
      • Was versteht man unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
      • Welcher Zeitpunkt ist für die Bewertung der Bauqualität maßgebend?
      • Welche Bedeutung hat die Einhaltung der vereinbarten Beschaffenheit?

 

X. Sicherheit am Bau

      • Welche Rolle spielt der Bauüberwacher bei der Unfallverhütung?
      • Welche Funktion hat der Bauleiter bzw. Fachbauleiter nach der Landesbauordnung?
      • Abgrenzungsfragen der Sicherheit am Bau zwischen SiGeKo, Bauleiter, Bauherr, Bauüberwacher und Auftragnehmer.

Pausenzeiten

10:30 – 10:45 Uhr

12:30 – 13:30 Uhr

15:00 – 15:15 Uhr

Kommunikations- und Kaffeepause, Imbiss

Kommunikations- und Mittagspause, Buffet

Kommunikations- und Kaffeepause, Imbiss

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Reihenfolge der behandelten Themen sich vor Ort ändern kann (z.B. je nach Fragen der Teilnehmer). Der Umfang sowie der Inhalt des Seminares ist jedoch absolut verbindlich.

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Die Anerkennung für dieses Fachseminar ist bei diversen Kammern bereits in Bearbeitung. Die Anzahl der Punkte wird von uns veröffentlicht, sobald die Bearbeitung durch die Kammern abgeschlossen ist.