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Agenda

Bauzeit Verzug Behinderung

Baustein I: Bauzeitplanung

I. Zeitliche Planung der Planung und der Bauausführung; vertragliche Regelungsnotwendigkeit

      • Welche zeitlichen Vorgaben gelten für die Planung und die Bauabwicklung
      • Welche Bauzeitregelungen im Bauvertrag sind wichtig?
      • Gibt es rechtliche Vorgaben zu Bauzeitangaben?
      • Was ist, wenn Bauzeitangaben fehlen?
      • Wann ist von einem Ausführungsbeginn auszugehen?

Baustein II: Stockender Bauablauf und Behinderung

I. Grundlagen und Rechtsfolgen des Verzugs

      • Wann liegt Verzug vor?
      • Was ist eine Kalenderfrist? Welche Bedeutung hat sie?
      • Welche Bedeutung hat der Bauzeitenplan?
      • Welche Rechtsfolgen kann der Verzug auslösen?
      • Wann bestehen Schadensersatzansprüche?
      • Wann kann Vertragsstrafe verlangt werden?
      • Was ist, wenn der AN dem Verzug nicht abhilft?
      • Gibt es Vertragsstrafe ohne Schadensnachweis?
      • Kann Vertragsstrafe zusätzlich zum Schadensersatz verlangt werden?
      • Gibt die VOB/B unmittelbar einen Anspruch auf Vertragsstrafe?
      • Welche rechtlichen Voraussetzungen sind für eine wirksame Vertragsstrafenvereinbarung notwendig?
      • Gibt es eine Höhenbeschränkung für Schadensersatzansprüche?

Baustein III: Bauzeitanpassung bei Nachträgen

I. Behinderung, Unterbrechung und Folgen

      • Wann und wie ist eine Behinderung durch den AN anzuzeigen?
      • Was ist die primäre Rechtsfolge einer Behinderung?
      • Wie und wann erfolgt eine Bauzeitanpassung bei Behinderungssituationen?
      • Wann gibt es Schadensersatz für den AN, wann Entschädigung?
      • Stellt schlechtes Wetter eine Behinderung dar?
      • Was ist, wenn die Behinderung wegfällt?
      • Kann der AN bei Bauzeitstörungen kündigen?

II. Welche Auswirkungen haben Nachträge auf die Bauzeit?

      • Liegt in einer Nachtragsanordnung ein Behinderungsfall?
      • Kann der AG eine Verschiebung der Bauzeit anordnen?
      • Sind Mehrkosten zu vergüten, die aus einer angeordneten Verschiebung der Bauzeit resultieren?
      • Welche Ansprüche des AN bestehen, wenn Planlieferverzüge zu Mehrkosten führen?
      • Welche Folgen kann eine verzögerte öffentliche Auftragsvergabe haben?

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Dieses Fachseminar ist 2025 bei folgenden Kammern anerkannt:

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

8 Fortbildungspunkte

Hamburgische Architektenkammer

anerkannt

Brandenburgische Architektenkammer

anerkannt

Architektenkammer Berlin

8 Unterrichtseinheiten

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

anerkannt

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

8 Unterrichtseinheiten

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

8 Unterrichtseinheiten

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

6 Fortbildungspunkte

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurekammer Hessen

8 Unterrichtseinheiten

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Thüringen

8 Unterrichtseinheiten

Ingenieurkammer Thüringen

8 Weiterbildungsstunden

Architektenkammer Sachsen

8 Fortbildungsstunden

Architektenkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Saarland

8 Fortbildungspunkte