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Agenda „Brandschutz“ Online

Brandschutz bei geregelten oder nicht geregelten Sonderbauten

09:15 – 09:30 Uhr

Login der Teilnehmer über WebEx

09:30 – 11:00 Uhr

I. Wovon kann „abgewichen“ werden? – Grundlagen

      • Standardbau oder Sonderbau?
      • Geregelter oder ungeregelter Sonderbau?
      • Abweichung oder Erleichterung?
      • Voraussetzung für die Zulässigkeit von abweichenden Tatbeständen
      • Erforderliche Brandschutzmaßnahme oder besondere Anforderung?
      • Umfang des Anpassungsverlangens bei Bestandsbauten?
      • Beurteilung des Brandrisikos und der ausreichenden Brandsicherheit

11:00 – 11:15 Uhr

Kaffeepause

11:15 – 12:45 Uhr

II. Abweichungen (§ 67 MBO)

      • Analyse und Feststellung
      • Sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich? – Wann geht’s auch ohne?
      • Beantragung von Abweichungen – formales Vorgehen
      • Umgang mit Sonderbauverordnungen
      • Zusammenspiel mit der MVV TB
      • Praxisbeispiele

12:45 – 13:30 Uhr

Mittagspause

13:30 – 15:00 Uhr

III. Erleichterungen (§ 51 MBO)

      • Abweichende Tatbestände in Sonderbauten feststellen und bewerten
      • Begründung und Gestattung von Erleichterungen
      • Umgang mit Muster-Richtlinien
      • Praxisbeispiele

 

IV. „Andere“ Abweichungen (§ 85a MBO, Bauprodukte)

      • Abweichungen nach § 85a von eingeführten Technischen Baubestimmungen nach der MVV TB
      • Abweichungen bei der Verwendung von Bauprodukten/Bauarten
      • Zustimmungen im Einzelfall
      • Extrapolationen bei europäisch harmonisierten Bauprodukten
      • Praxisbeispiele

15:00 – 15:15 Uhr

Kaffeepause

15:15 – 16:45 Uhr

V. Anwendung von Methoden des Brandschutzingenieurwesens

      • Möglichkeiten der Nachweisführung
      • Einführung in DIN 18009-1 und -2
      • Begründen von Abweichungen oder Erleichterungen
      • Praxisbeispiele

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Die Anerkennung für dieses neue Seminar für 2023 läuft bereits. Wir aktualisieren dies, sobald die Bestätigungen der Kammern vorliegen.