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Agenda „Gebäudeenergiegesetz“ Online

1. und 2. Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz und aktuelle Änderungen zum BEG

09:15 – 09:30 Uhr

Login der Teilnehmer über WebEx

09:30 – 11:00 Uhr

I. Vorstellung der wesentlichen Neuerungen für Wohn- und Nichtwohnbau ab 2024 im Überblick Änderungen der Anforderungen

      • Verschärfung der Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um rund 25 % seit 2023 und Berücksichtigung eines Pflichtanteils Erneuerbarer Energien von 65 %
      • Überarbeitetes Modellgebäudeverfahren
      • Neuerungen bei der Berücksichtigung von PV-Strom
      • Anforderungen für Bestandsgebäude und an neue Heizungen

11:00 – 11:15 Uhr

Kaffeepause

11:15 – 12:45 Uhr

II. Neuerungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2023 / 2024

      • Aktuelle Neuerungen in 2023 / 2024
      • Nachhaltigkeitsbewertungen
      • Beispiele zur Nachhaltigkeitsbewertung
      • Förderungen für Bestandsgebäude

12:45 – 13:30 Uhr

Mittagspause

13:30 – 15:00 Uhr

III. Wesentliche Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung: Einflussgrößen im Nichtwohnungsbau

      • Dämmtechnik
      • Wärmebrücken
      • Gebäudedichtheitsmessung
      • Heizung, Warmwasser- und Lüftungstechnik im Nichtwohnungsbau

15:00 – 15:15 Uhr

Kaffeepause

15:15 – 16:45 Uhr

IV. Stellschrauben beim sommerlichen Wärmeschutznachweis

      • Sommerlicher Wärmeschutz im Kontext des thermischen Komforts
      • Wesentliche Einflussgrößen und Folgen für den Entwurf
      • Nachtlüftung

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern und der dena

Dieses Fachseminar war 2023 bei folgenden Kammern und der dena anerkannt:

Die Anerkennung für 2024 ist bereits in Bearbeitung und wird im gleichen Umfang erwartet.

Brandenburgische Architektenkammer

anerkannt

Architektenkammer Berlin

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

8 Fortbildungspunkte

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

4 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Hessische Ingenieurekammer

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Thüringen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Thüringen

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Sachsen

anerkannt

Architektenkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.