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Agenda „Gebäudeenergiegesetz“

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG)

08:30 – 09:00 Uhr

Eintreffen der Teilnehmer, Versorgung mit Kaffee usw.

09:00 – 10:30 Uhr

I. Wesentliche Neurungen für Wohn- und Nichtwohngebäude

      • Änderungen der Anforderungen
      • Neuerungen beim Nachweis Erneuerbarer Energien
      • Sommerlicher Wärmeschutz – was bedeutet „erhöhte Nachtlüftung“
      • Wechselwirkungen zwischen baulichen Maßnahmen zur Begrenzung des Sonneneintrages und der notwendigen Tageslichtversorgung
      • Neuerungen des BEG für Effizienzhäuser

10:30 – 10:45 Uhr

Kommunikations- und Kaffeepause, Imbiss

10:45 – 12:15 Uhr

II. Wärmedämm- und Wärmebrückenkonzept

      • Neuerungen zum Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 und DIN 4108-3
      • DIN 4108-4 und die hier in Bezug genommenen technischen Regelwerke zur Bemessung von U-Werten transparenter Bauteile
      • Wärmebrückenkonzept nach neuer DIN 4108 Beiblatt 2: Juni 2019

12:15 – 13:15 Uhr

Kommunikations- und Mittagspause, Buffet

13:15 – 14:45 Uhr

III. Dichtheits- und Lüftungskonzept

      • Erst luftdicht planen und dann prüfen – Folgen der neuen DIN EN ISO 9972
      • Lüftungskonzept – was ist das und welche technischen Regeln sind hierbei verpflichtend zu berücksichtigen und welche nicht?
      • Die neue DIN/TS 4108-8

14:45 – 15:00 Uhr

Kommunikations- und Kaffeepause, Imbiss

15:00 – 16:30 Uhr

IV. Bauen im Bestand

      • Neuerungen bei den sogenannten bedingten Anforderungen
      • Neuerungen bei der Förderung von Effizienzhäusern und Einzelmaßnahmen nach BEG
      • Neuerungen bei Gebäuden mit Vorbildfunktion
      • Neuerungen zur Nachweisführung von Erweiterungen und Ausbauten
      • Befreiungen und Innovationsklausel

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern und der dena

Dieses Fachseminar ist bei folgenden Kammern anerkannt:

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

4 Fortbildungspunkte

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude),  8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.