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Agenda

Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie Abrechnung nach HOAI 2021

Baustein I: HOAI Abrechnungsgrundlagen, Inhalte von Planerverträgen und Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern

I. Was regelt(e) die HOAI? – Abgrenzung HOAI-Novelle 2021

      • Wie sollte die Honorarfestlegung erfolgen (Auswirkungen EuGH vom 4.7.2019)?
      • Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Wegfall des gesetzlichen Preisrahmens der HOAI-Mindest- und Höchstsätze (Auswirkungen EuGH vom 4.7.2019)?
      • Was enthält die HOAI 2021 für Neuerungen?
      • Welche Besonderheiten gelten bei kommunalen Auftraggebern?

II. Anbahnung des Planervertrages, vertragliche Grundlagen und Leistungsinhalte

      • Was sagt das Gesetz zu den Inhalten eines Planervertrages?
      • Was versteht man unter Bedarfsplanung und wann ist sie sinnvoll?
      • Nach welchen Kriterien bestimmt sich das Leistungsziel?
      • Was versteht die Rechtsprechung unter Akquisitionsphase?
      • Welche Möglichkeiten bieten sich, um die Akquisitionsphase zu verkürzen?
      • Ist eine generelle Bezugnahme auf HOAI-Leistungen sinnvoll?
      • Worauf ist bei Baukostenangaben und Baukostenprognosen zu achten?
      • Welche rechtlichen Folgewirkungen hat das Erreichen bzw. Nichterreichen des werk-vertraglichen Leistungserfolges?
      • Welche Haftungsbeschränkungen sind möglich und zulässig?

III. Was ist wichtig bei Vergabe öffentlicher Planungsaufträge? (Grundzüge)

      • Wann muss eine Ausschreibung nach GWB und VgV erfolgen?
      • Wie wird der Schwellenwert ermittelt? Gilt HOAI-Preisrecht?
      • Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen?

Baustein II: Prüffähigkeit, Fälligkeit und inhaltliche Richtigkeit der Honorarrechnung sowie Bauen im Bestand

I. Welche Bedeutung hat die Prüffähigkeit und Fälligkeit der Honorarrechnung?

      • Wann wird die Honorarforderung fällig?
      • Welche Kriterien gelten für die Prüffähigkeit?
      • Was ist bei fehlender Prüffähigkeit der Rechnung?

II. Welche Abrechnungsgrundlagen sind inhaltlich wichtig?

      • Nach welchen Vorgaben sind die anrechenbaren Kosten zu ermitteln?
      • Wann sind die anrechenbaren Kosten der technischen Ausrüstung bei Architekten- bzw. Ingenieurleistungen zu berücksichtigen?
      • Welche Vorgaben gelten für die richtige Ermittlung der Honorarzone?
      • Berücksichtigung der Honorarabrechnungsparameter – Beispielrechnung
      • Wann kommt eine Honorarreduzierung bei Teilleistungen in Betracht?
      • Wie werden Nebenkosten abgerechnet?
      • Warum ist die objektbezogene Trennung wichtig?

III. Welche Vereinbarungen sind für das „Bauen im Bestand“ zu treffen?

      • Inwieweit ist mitzuverarbeitende vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigungsfähig?
      • Wann und in welcher Höhe kommt ein Umbauzuschlag in Betracht?
      • Was ist, wenn kein Umbauzuschlag vereinbart ist?
      • Welche Möglichkeiten eröffnen sich durch die HOAI 2021?

Baustein III: Planerische Nachtragsleistungen und gestörte Abläufe

I. Wie werden planerische Nachtragsleistungen abgerechnet?

      • Was sind überhaupt Nachträge im Planungsbereich?
      • Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Planernachträge?
      • Wo liegen die Unterschiede zwischen Varianten und Alternativen?
      • Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungserweiterungen?
      • Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungsänderungen?
      • Wie werden „Besondere Leistungen“ abgerechnet?
      • Wie wird die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen vergütet?

II. Ansprüche bei gestörten Planerleistungen

      • Welche Schäden/Kosten kommen in Betracht?
      • Was kann einen planerischen Mehraufwand darstellen?
      • Was ist, wenn es nicht weitergeht?
      • Dokumentationserfordernisse

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Dieses Fachseminar ist 2025 bei folgenden Kammern anerkannt:

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

8 Fortbildungspunkte

Hamburgische Architektenkammer

anerkannt

Brandenburgische Architektenkammer

anerkannt

Architektenkammer Berlin

8 Unterrichtseinheiten

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

anerkannt

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

8 Unterrichtseinheiten

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

8 Unterrichtseinheiten

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

6 Fortbildungspunkte

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurekammer Hessen

8 Unterrichtseinheiten

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Thüringen

8 Unterrichtseinheiten

Ingenieurkammer Thüringen

8 Weiterbildungsstunden

Architektenkammer Sachsen

8 Fortbildungsstunden

Architektenkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Saarland

8 Fortbildungspunkte