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Agenda „HOAI“

Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie neue Honorarordnung 2021

08:30 – 09:00 Uhr

Eintreffen der Teilnehmer, Versorgung mit Kaffee usw.

09:00 – 17:00 Uhr

I. Welche Besonderheiten sind bei Anbahnung des Planervertrages zu beachten?

      • Was versteht die Rechtsprechung unter Akquisitionsphase?
      • Wer trägt die Beweislast für eine Auftragserteilung?
      • Ist auch eine bedingte Beauftragung möglich?
      • Was ist, wenn Planerleistungen ohne Auftragserteilung verwertet werden?
      • Welche Möglichkeiten bieten sich, um die kostenfreie Akquisition zu verkürzen?
      • Was versteht man unter Bedarfsplanung und wann ist sie sinnvoll?
      • Wann ist eine Widerrufsbelehrung zu erteilen und welche Folgen hat deren Unterlassung?

 

II. Welche Inhalte des Planervertrags sind wichtig?

      • Welche rechtlichen Folgewirkungen hat das Erreichen des werkvertraglichen Leistungserfolges?
      • Nach welchen Kriterien bestimmt sich das Leistungsziel?
      • Worauf ist bei Kostenangaben zu achten? Ist eine Baukostenvereinbarung zulässig?
      • Wie sollte die Honorarfestlegung erfolgen?
      • Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Wegfall des gesetzlichen Preisrahmens der HOAI-Mindest- und Höchstsätze (EuGH vom 4.7.2019)?
      • Ist eine generelle Bezugnahme auf HOAI-Leistungen sinnvoll?
      • Können Pauschal- und Zeithonorare vereinbart werden?

 

III. Was ist wichtig bei Vergabe öffentlicher Planungsaufträge? (Grundzüge)

      • Wann muss eine Ausschreibung nach vergaberechtlichen Grundsätzen erfolgen?
      • Wie wird der Schwellenwert ermittelt? Hat die HOAI noch Bedeutung?
      • Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen?

 

IV. Welche Bedeutung hat die Prüffähigkeit der Honorarrechnung?

      • Wann wird die Honorarforderung fällig?
      • Welche Kriterien gelten für die Prüffähigkeit?
      • Was ist bei fehlender Prüffähigkeit der Rechnung?

 

V. Welche Abrechnungsgrundlagen sind inhaltlich wichtig?

      • Nach welchen Vorgaben sind die anrechenbaren Kosten zu ermitteln?
      • Was ist, wenn der Bauherr die anrechenbaren Kosten vorgibt?
      • Welche Honorarzone ist einschlägig?
      • Warum ist die objektbezogene Trennung wichtig?
      • Wann sind die anrechenbaren Kosten der technischen Ausrüstung bei Architekten- bzw. Ingenieurleistungen zu berücksichtigen?
      • Wann kommt eine Honorarreduzierung bei Teilleistungen in Betracht?

 

VI. Welche Vereinbarungen sind für das „Bauen im Bestand“ zu treffen?

      • Inwieweit ist mitzuverarbeitende vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigungsfähig?
      • Wann und in welcher Höhe kommt ein Umbauzuschlag in Betracht?
      • Was ist, wenn kein Umbauzuschlag vereinbart ist?
      • Welche Möglichkeiten eröffnen sich durch den Wegfall des verbindlichen Preisrechts infolge der EuGH-Entscheidung vom 4.7.2019 und der HOAI-Novelle 2021?

 

VII. Wie werden planerische Nachtragsleistungen abgerechnet?

      • Was sind überhaupt Nachträge im Planungsbereich?
      • Wo liegen die Unterschiede zwischen Varianten und Alternativen?
      • Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungserweiterungen?
      • Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungsänderungen?
      • Wie werden „Besondere Leistungen“ abgerechnet?
      • Wie wird die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen vergütet?
      • Wie wirkt sich die EuGH-Entscheidung vom 4.7.2019 auf die Vergütung von planerischen Nachtragsleistungen aus?

Pausenzeiten

10:30 – 10:45 Uhr

12:30 – 13:30 Uhr

15:00 – 15:15 Uhr

Kommunikations- und Kaffeepause, Imbiss

Kommunikations- und Mittagspause, Buffet

Kommunikations- und Kaffeepause, Imbiss

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Reihenfolge der behandelten Themen sich vor Ort ändern kann (z.B. je nach Fragen der Teilnehmer). Der Umfang sowie der Inhalt des Seminares ist jedoch absolut verbindlich.

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Die Anerkennung für dieses Fachseminar ist bei diversen Kammern bereits in Bearbeitung. Die Anzahl der Punkte wird von uns veröffentlicht, sobald die Bearbeitung durch die Kammern abgeschlossen ist.