I. Grundlagen des Nachtragsrechts nach VOB/B
II. Unter welchen Voraussetzungen kann der AG Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B Verlangen?
III. Wann und wie sind Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B zu vergüten?
I. Wie werden Nachträge nach BGB abgewickelt und vergütet?
II. Welche Kompetenzen und Vollmachten hat der Planer im Nachtragsbereich?
III. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?
IV. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen
I. Was sind Bauzeitnachträge? Wann und wie werden sie vergütet?
II. Besonderheiten bei der Nachtragsbearbeitung
III. Wann und wie hat der Planer Anspruch auf Vergütung für die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen?
Dieses Fachseminar ist 2025 bei folgenden Kammern anerkannt:
Die Anerkennung für 2026 ist bereits in Bearbeitung und wird im gleichen Umfang erwartet.
Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
8 Fortbildungspunkte
Hamburgische Architektenkammer
anerkannt
Brandenburgische Architektenkammer
anerkannt
Architektenkammer Berlin
8 Unterrichtseinheiten
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
anerkannt
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
8 Unterrichtseinheiten
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
8 Unterrichtseinheiten
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Baden-Württemberg
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
6 Fortbildungspunkte
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurekammer Hessen
8 Unterrichtseinheiten
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Thüringen
8 Unterrichtseinheiten
Ingenieurkammer Thüringen
8 Weiterbildungsstunden
Architektenkammer Sachsen
8 Fortbildungsstunden
Architektenkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Saarland
8 Fortbildungspunkte