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Agenda „Nachtragsmanagement“

Nachtragsmanagement am Bau - Nachträge verhindern, Baukosten einhalten

08:30 – 09:00 Uhr

Eintreffen der Teilnehmer, Versorgung mit Kaffee usw.

09:00 – 17:00 Uhr

I. Grundlagen des Nachtragsrechts

      • Was ist ein Nachtrag? – Begriffe und Definitionen
      • Nachtragsvermeidung Nr. 1 – Vollständige, richtige und widerspruchsfreie Leistungsbeschreibung
      • Welche (vor)vertraglichen Prüfungs- und Hinweispflichten hat der AN im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und welche Konsequenzen können sich ergeben?

 

II. Unter welchen Voraussetzungen kann der AG Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B verlangen?

      • Was versteht man unter einer Leistungsänderung?
      • Was ist eine Zusatzleistung?
      • Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung verweigern?
      • Welche Vertragsklauseln zum Nachtragsrecht sind (un)wirksam?

 

III. Wann und wie sind Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B zu vergüten?

      • Muss die Höhe der Nachtragsvergütung vor Ausführung der Leistung festgelegt werden?
      • Kann der AN die Ausführung der Leistung verweigern, wenn der AG sein Nachtragsangebot nicht akzeptiert?
      • Was ist, wenn der AG von vornherein die Zahlung einer Nachtragsvergütung ablehnt?
      • Nach welchen Kalkulationsgrundlagen wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt?
      • Wer trägt das Kalkulationsrisiko?

 

IV. Wie werden Nachträge nach BGB abgewickelt und vergütet?

      • Wann und unter welchen Voraussetzungen kann der AG Nachträge nach BGB-Werkvertragsrecht anordnen?
      • Wann und wie sind Nachträge nach BGB zu vergüten?
      • Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung nach BGB verweigern?

 

V. Welche Formerfordernisse, Kompetenzen und Vollmachten sind bei der Anordnung und der Vergütung von Nachträgen zu beachten?

      • Darf der Architekt Nachträge zu Lasten des AG anordnen?
      • Was bedeutet Haftung des vollmachtlosen Vertreters?
      • Welche Besonderheiten gelten für kommunale Auftraggeber?

 

VI. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?

      • Kann der AG Beseitigung nicht beauftragter Leistungen verlangen?
      • Unter welchen Voraussetzungen kann der AN Vergütung verlangen?
      • Weshalb ist die Unterscheidung einer notwendigen und einer nützlichen Leistung von Bedeutung?
      • Was heißt „mutmaßlicher Wille“ des AG?

 

VII. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen

      • Wann greift die 10%-Grenze?
      • Ist ein vertraglicher Ausschluss zulässig?
      • Gibt es Änderungen beim Pauschalvertrag?
      • Gibt es Fristen zur Preisanpassung?

 

VIII. Wann und wie hat der Planer Anspruch auf Vergütung für die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen?

      • Ist Nachtragsprüfung generell eine „Besondere Leistung“ und damit vergütungspflichtig?
      • Was ist, wenn Nachträge auf fehlerhafter Ausschreibung beruhen?
      • Deckt die HOAI Nachtragsprüfungen im Rahmen der Vergütung für die LPh 7 und 8 ab?

Pausenzeiten

10:30 – 10:45 Uhr

12:30 – 13:30 Uhr

15:00 – 15:15 Uhr

Kommunikations- und Kaffeepause, Imbiss

Kommunikations- und Mittagspause, Buffet

Kommunikations- und Kaffeepause, Imbiss

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Reihenfolge der behandelten Themen sich vor Ort ändern kann (z.B. je nach Fragen der Teilnehmer). Der Umfang sowie der Inhalt des Seminares ist jedoch absolut verbindlich.

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Die Anerkennung für dieses Fachseminar ist bei diversen Kammern bereits in Bearbeitung. Die Anzahl der Punkte wird von uns veröffentlicht, sobald die Bearbeitung durch die Kammern abgeschlossen ist.