Title Image

NEU! Baurecht-Briefings

45 Minuten – 45 Euro! Schnell und speziell!

Die Baurecht-Briefings behandeln jeden Freitag und während des Sommers zusätzlich jeden Mittwoch ein aktuelles Thema aus Ihrem täglichen Arbeitsalltag.

 

Die Auswahl der Themen erfolgt immer sehr kurzfristig und richtet sich oft auch nach dem tagespolitischen Geschehen, aus dem sich Fragestellungen und Handlungsbedarf ergeben.

 

Diese kurzen Seminarveranstaltungen bieten wir Ihnen wie unsere Modul-Seminare zum Bau- und Architektenrecht in Zusammenarbeit mit der Bauakademie Dr. Koch an. In nur 45 Minuten bekommen Sie hier POWER Wissen!

10.07.2026: Die VOB-Schlusszahlung - sind trotzdem Nachforderungen möglich?

Die VOB-Schlusszahlung mit Ausschlusswirkungen bzgl. etwaiger Nachforderungen des AN wird zwar vielfach bemüht, funktioniert aber nur selten. Warum? Meist werden formale Fehler gemacht oder es liegen Eingriffe in die VOB/B vor.

 

Wie man diese Fehler leicht vermeiden kann, erfahren Sie in unserem Briefing.

Jetzt anmelden

15.07.2026: Baudokumentation? Das machen wir später.

Baudokumentation – das machen wir später
Unzulängliche Baudokumentation – Haftungsfalle für den Bauüberwacher

 

Das Gedächtnis lässt uns im Stich …
Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten am Bau entstehen häufig erst Jahre nach den relevanten Ereignissen. Wer dann in der Lage ist, auf eine detaillierte und tragfähige Bau-dokumentation zurückzugreifen, ist wesentlich besser aufgestellt. Das sind Erfahrungen aus vielen Bauprozessen.

 

Folgende Fragestellungen sind entscheidend:

  • Ab wann beginnt die Notwendigkeit der Dokumentation?
  • Was ist wann zu dokumentieren?
  • Was ist Störungsdokumentation?
  • Was ist Überwachungsdokumentation?
  • Wie ist zu dokumentieren (Bautagebuch, Korrespondenz, Protokolle, Dokumentationssoftware)?

Unsere Baurechts-Experten beantworten diese Fragen und geben Leitlinien zur rechtssicheren Gestaltung von Ausschreibungen und Vergabevorschlägen.

 

Eine lückenhafte Baudokumentation wird zur Haftungsfalle, da Rechtsstreitigkeiten oft Jahre nach Abschluss des Baugeschehens entstehen und die Fakten nicht mehr hinreichend belegbar sind.

 

Das Briefing klärt, was, wann und wie zu dokumentieren ist – von der Störungsdokumentation bis zum Bautagebuch.

Jetzt anmelden

17.07.2026: Die Bauanlaufbesprechung - was erzählen wir da eigentlich?

Viele Begriffe werden dafür verwendet: „Startgespräch“, „Kick-off-Gespräch“ usw.; aber was verbirgt sich eigentlich dahinter? Müssen wir eine Bauanlaufbesprechung führen? Mit wem führen wir das und was erzählen wir da überhaupt?

 

Faktisch ist die Bauanlaufbesprechung unverzichtbar, denn es geht um zwingende technische, organisatorische und rechtliche Einweisungen vor Durchführung der Baumaßnahme.

 

Hier werden die Weichen gestellt, damit die Baudurchführung funktioniert. Bitte sofort anmelden.

Jetzt anmelden

22.07.2026: Vorbemerkung zum LV – Haftungsfalle für den Planer!

Vorbemerkungen zum LV – Haftungsfalle für den Planer

 

Von Planungsbüros hören wir zum Thema Vorbemerkungen häufig solche oder ähnliche Aussagen: „Das machen wir bei uns im Büro aber schon seit 25 Jahren so und es ist noch nie etwas passiert“.

 

Antwort: Dann haben Sie einfach Glück gehabt. Vorbemerkungen zum LV sind sehr wichtig. Was Sie aber dort hineinschreiben, muss auch rechtlich und technisch zulässig und richtig sein.

 

In unserem Briefing zeigen wir Ihnen kurz und verständlich auf, was definitiv nicht geht. So vermeiden Sie Haftungsrisiken!

 

Unzulässige Klauseln in LV-Vorbemerkungen – wie Komplettheits- oder Schriftformklauseln – sind vergabe- und vertragsrechtlich unwirksam und begründen Haftungsrisiken.

 

Das Briefing zeigt, was zwingend vermieden werden muss.

Jetzt anmelden

24.07.2026: Produktneutrale Ausschreibung – gibt es Ausnahmen?

Die genaue Vorgabe bestimmter Produkte gibt Auftraggebern, Planern und Auftragnehmern Rechts- und Kalkulationssicherheit. Allerdings kollidiert dies oftmals mit dem vergaberechtlichen Gebot der „produktneutralen Ausschreibung“.

 

Der EuGH schränkt die Möglichkeiten bei der Ausschreibung jetzt noch mehr ein. Die Kenntnisse dieser weiteren Beschränkungen sind für Planer unabdingbar, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Jetzt anmelden

29.07.2026: Richtige Bauzeitplanung – wie soll das funktionieren?

Richtige Bauzeitplanung – wie soll das funktionieren?
Bauzeitplanung – Das regeln wir dann auf der Baustelle!

 

Möglichst schnell anfangen und dann sehen wir mal, wie es weitergeht. Solche oder ähnliche Aussagen hört man sehr häufig, wenn von Bauherrenseite Zeitdruck aufgebaut wird. Vielfach sind Vorgaben aus Fördermittelbescheiden oder Nutzerwünsche der Grund für entstehenden Zeitdruck.

 

Das Problem: In solchen Fällen ist der sogenannte gestörte Bauablauf vorprogrammiert. Dem gilt es entgegenzuwirken, auch um Haftungsrisiken für Planungsbüros zu reduzieren. Die Bauzeit und die Baufristen müssen ebenso geplant werden wie die Baumaßnahme selbst.

 

In unserem Briefing erhalten Sie eine Bedienungsanleitung, um die Baufristen sachgerecht und richtig zu kalkulieren und festzulegen.

 

Eine lückenhafte Baudokumentation wird zur Haftungsfalle, da Rechtsstreitigkeiten oft Jahre nach Abschluss des Baugeschehens entstehen und die Fakten nicht mehr hinreichend belegbar sind.

 

Das Briefing klärt, was, wann und wie zu dokumentieren ist – von der Störungsdokumentation bis zum Bautagebuch.

Jetzt anmelden

31.07.2026: Bauzeitstörungen - welche finanziellen Ansprüche hat der Auftragnehmer?

Behinderungen- welche finanziellen Ansprüche hat der Auftragnehmer?

 

Oft werden Ansprüche geltend gemacht, die nicht annähernd zu rechtfertigen sind. Welche Aufgaben hat der Bauüberwacher bei der Bearbeitung solcher Ansprüche? Wann brauchen wir rechtliche Unterstützung? Auf die wichtigsten Grundfragen erhalten Sie im Briefing die Antworten.

 

Bei Bauzeitstörungen werden häufig Schadensersatzansprüche geltend gemacht, die rechtlich nicht haltbar sind.

 

Das Briefing klärt, welche finanziellen Ansprüche des Auftragnehmers berechtigt sind und welche Aufgaben der Bauüberwacher dabei hat.

Jetzt anmelden

05.08.2026: Baukostenobergrenze - Desaster für Planungsbüros?

Baukostenobergrenze – Desaster für Planungsbüros?

 

Es gehört heute schon fast zum Standard, dass in Planerverträgen, die von Bauherrenseite gestellt werden, Baukostenobergrenzen als vereinbarte Beschaffenheit der Planerleistung vorgegeben werden. Viele Planungsbüros akzeptieren das stillschweigend, ohne über die teilweise existenziellen Risiken nachzudenken, die mit solchen Vereinbarungen einhergehen.

 

In unserem Briefing zeigen wir Ihnen auf, welche Folgen solche Regelungen haben können und wie Sie andererseits zu tragfähigen und ausgewogenen Lösungen mit der Auftraggeberseite kommen. Es muss sich etwas ändern!

 

Baukostenobergrenzen als vereinbarte Beschaffenheit im Planervertrag können existenzielle Haftungsfolgen haben.

 

Das Briefing erklärt die Risiken und zeigt Wege zu ausgewogenen Lösungen mit dem Auftraggeber.

Jetzt anmelden

07.08.2026: Der ganz einfache Planervertrag - kurz, schriftlich, unverzichtbar!

Der ganz einfache Planervertrag – kurz, schriftlich, unverzichtbar!

 

Zwei Seiten und eine wichtige Anlage dazu. Mehr brauchen Sie in der Regel nicht. Vermeiden Sie mündliche Abreden.

 

Die Baupraxis zeigt, dass aus nur mündlichen Vereinbarungen immer wieder große Probleme und Streitigkeiten erwachsen. Viel wichtiger als die rein rechtlichen Regelungen sind die Leistungsinhalte. Die wichtigsten Fakten dazu zeigen wir ihnen im Briefing auf.

 

Also: Ein schriftlicher Planervertrag muss kein umfangreiches Vertragswerk sein – zwei Seiten mit klaren Leistungsinhalten genügen in der Regel.

 

Das Briefing zeigt, worauf es wirklich ankommt und warum mündliche Abreden vermieden werden müssen.

Jetzt anmelden

12.08.2026: Nachtragsprüfung - wer bezahlt das eigentlich?

Wer zahlt die Nachtragsprüfung?

 

Je größer die Baumaßnahme, umso mehr Nachträge. Viele Architekten und Ingenieure können diese Feststellung bestätigen. Der Aufwand der Nachtragsprüfung ist oft erheblich und kostet sehr viel Zeit.

 

Hinzu kommen die Diskussionen und Verhandlungen mit den Baubeteiligten über die Rechtfertigung von Nachtragsforderungen, die Stress und Ärger verursachen. Und jetzt kommt die entscheidende Frage, wer das denn alles bezahlt.

 

Aus Sicht des Bauherrn ist die Situation klar: „Das ist doch wohl vom Planerhonorar für die Leistungsphase 8 abgedeckt.“

 

Aber ist das wirklich so? Wir gehen der Sache nach.

 

In unserem Briefing zeigen wir Ihnen auf, dass es für die Vergütungsfrage entscheidend darauf ankommt, um welche Art von Nachträgen es geht und vor allem, wer diese verursacht hat.

 

Sie erfahren, wann zusätzliches Honorar beansprucht werden kann und worauf es dabei ankommt.

Jetzt anmelden

14.08.2026: Pauschalverträge - gibt es da Nachträge und Preisanpassungen?

Pauschalverträge – gibt es da Nachträge und Preisanpassungen?

 

Nachträge und Preisanpassungen sind bei Pauschalverträgen zwar die Ausnahme, aber gleichwohl sind sie nicht ausgeschlossen. Wann und wie Planer bzw. Auftraggeber in solchen Situationen reagieren müssen, zeigen wir in unserem Briefing auf.

 

Auch bei Pauschalverträgen sind Nachträge und Preisanpassungen in bestimmten Fällen möglich.

 

Das Briefing erklärt, unter welchen Voraussetzungen Ansprüche bestehen und wie Planer und Auftraggeber richtig reagieren.

Der ganz einfache Planervertrag – kurz, schriftlich, unverzichtbar!

 

Zwei Seiten und eine wichtige Anlage dazu. Mehr brauchen Sie in der Regel nicht. Vermeiden Sie mündliche Abreden.

 

Die Baupraxis zeigt, dass aus nur mündlichen Vereinbarungen immer wieder große Probleme und Streitigkeiten erwachsen. Viel wichtiger als die rein rechtlichen Regelungen sind die Leistungsinhalte. Die wichtigsten Fakten dazu zeigen wir ihnen im Briefing auf.

 

Also: Ein schriftlicher Planervertrag muss kein umfangreiches Vertragswerk sein – zwei Seiten mit klaren Leistungsinhalten genügen in der Regel.

 

Das Briefing zeigt, worauf es wirklich ankommt und warum mündliche Abreden vermieden werden müssen.

Jetzt anmelden

21.08.2026: Forderungsmanagement – Planerhonorare effektiv beitreiben, so geht's!

Viele Planungsbüros haben Probleme, berechtigte Honorarforderungen durchzusetzen – mit dem richtigen Forderungsmanagement lässt sich das ändern. Das Briefing zeigt, wie ein effektives Mahnwesen aufgebaut und Honorare rechtssicher abgesichert werden.

 

Effektives Forderungsmanagement für Architektur- und Ingenieurbüros

1. Mahnung, 2. Mahnung, 3. Mahnung … – sieht so Ihr Forderungsmanagement aus?

Dann sollten Sie das schnellstmöglich ändern. Denn auch Architekten und Ingenieure haben oft das Problem, berechtigten Honorarforderungen „hinterherlaufen zu müssen“. Das Forderungsmanagement lässt allerdings sich mit einigen wichtigen Tipps und Mustervorlagen einfacher und effektiver gestalten. Sie werden staunen, was alles machbar ist!

 

Darum geht es in unserem Online-Briefing:

  • Schaffen Sie klare Strukturen, rechnen Sie prüffähig und richtig ab.
  • Bauen Sie ein stringentes und effektives Mahnwesen auf!
  • Leistungsverweigerung erzeugt Druck, aber wann darf ich dieses Instrument nutzen?
  • Wie sichere ich Honorarforderungen ab?
  • Schon Abschlagsrechnungen werden oft nicht richtig und vor allem zu spät gestellt. Ändern Sie das!
  • Wie erhalte ich im Extremfall Durchgriff auf Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer GmbH?
Jetzt anmelden

28.08.2026: Bauleitung nach Landesbauordnung – was ist die Aufgabe?

Die Bauleitung nach Landesbauordnung ist keine lästige Formalie, sondern mit erheblichen Aufgaben, Haftungsrisiken und Honorarfragen verbunden. Das Briefing beleuchtet Befugnisse, Eignungsanforderungen und das Verhältnis zum SiGeKo.

 

Mit Ausnahme des Freistaates Bayern verlangen die Landesbauordnungen sämtlicher Bundesländer die Bestellung eines Bauleiters. In der Regel wird der Architekt mit dieser lästigen „Formalie“ beauftragt, unterzeichnet Baubeginns- bzw. Fertigstellungsanzeigen an das Bauamt. Aber genügt das?

 

Die HOAI beschreibt die Bauleitung nach Landesrecht unter bestimmten Bedingungen als eine Besondere Leistung des Architekten. Ein zusätzliches Honorar bei Übernahme der Bauleitung ist also nicht selbstverständlich… oder etwa doch?

 

Die Übernahme der Bauleitung entsprechend den Landesbauordnungen wird allzu oft als Selbstverständlichkeit angesehen, was sie aber keineswegs ist. Als Planer sollten Sie sich der Aufgaben, Befugnisse und Pflichten, insbesondere auch der Risiken bewusst sein.

 

In unserem Briefing gehen wir insbesondere den folgenden Fragen nach:

  • Aufgaben des Bauleiters nach LBO/MBO
  • Eignung zum Bauleiters
  • Haftung des Bauleiters
  • Versichertes Risiko
  • Grundlagen der Beauftragung
  • Verhältnis zum SiGeKo
Jetzt anmelden

Unsere Baurechts-Experten und beantworten Ihnen live die wichtigsten Fragen zum Thema:

 

  • ganz konzentriert
  • aktuell auf den Punkt gebracht
  • und leicht verständlich

 

Vor der Veranstaltung erhalten Sie in Ihrer Mail mit den Zugangsdaten (zum Portal Webex) auch die Seminarfolien für Ihre Vorbereitung.

 

Wir veröffentlichen die anstehenden Themen immer jeweils einen Monat im Voraus. Sie können über das Anmeldeformular dann auch mehrere Termine wählen und buchen.

Nutzen Sie unbedingt diese Gelegenheit, sich kurz und knapp über offene Fragen zu informieren!

 

Investieren Sie 45 Minuten Ihrer Zeit und 45 Euro – das ist fast immer möglich!

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Jetzt anmelden

Unsere Referenten der Bauakademie Dr. Koch, Wiesbaden

Dr. Rainer Koch
Rechtsanwalt
Markus Bettingen
Rechtsanwalt
Thomas Huber
Rechtsanwalt
Tobias Borschel
Rechtsanwalt