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NEU! Baurecht-Briefings

45 Minuten – 45 Euro! Schnell und speziell! Immer freitags 11 Uhr!

Die Baurecht-Briefings behandeln jeden Freitag ein aktuelles Thema aus Ihrem täglichen Arbeitsalltag.

 

Die Auswahl der Themen erfolgt immer sehr kurzfristig und richtet sich oft auch nach dem tagespolitischen Geschehen, aus dem sich Fragestellungen und Handlungsbedarf ergeben.

 

Diese kurzen Seminarveranstaltungen bieten wir Ihnen wie unsere Modul-Seminare zum Bau- und Architektenrecht in Zusammenarbeit mit der Bauakademie Dr. Koch an. In nur 45 Minuten bekommen Sie hier POWER Wissen!

12.12.2025: Was ist überhaupt Verzug - wie gehen wir damit um?

Bauzeitverzug kann Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen und Kündigungen auslösen.

 

Wichtige folgenschwere Fragen sind hierbei entscheidend:

  • Wann liegt Verzug überhaupt vor?
  • Welche Pflichten hat die Bauüberwachung, wenn Fristen überschritten werden?

 

In unserem Briefing werden die zwingenden Kernaufgaben aufgezeigt, die der Planer hier erfüllen muss.

 

Sie werden in 45 Minuten schnell, kompetent und leicht verständlich informiert, wie Sie hierbei Fehler vermeiden können.

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19.12.2025: Baukostenobergrenze - Desaster für Planungsbüros?

Es gehört heute schon fast zum Standard, dass in Planerverträgen, die von Bauherrenseite gestellt werden, Baukostenobergrenzen als vereinbarte Beschaffenheit der Planerleistung vorgegeben werden.

 

Viele Planungsbüros akzeptieren das stillschweigend, ohne über die teilweise existenziellen Risiken nachzudenken, die mit solchen Vereinbarungen einhergehen.

 

In unserem Briefing zeigen wir Ihnen auf, welche Folgen solche Regelungen haben können und wie Sie andererseits zu tragfähigen und ausgewogenen Lösungen mit der Auftraggeberseite kommen.

 

Es muss sich etwas ändern!

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09.01.2026: Produktneutrale Ausschreibung - gibt es Ausnahmen?

Noch mehr Knebelung bei der Ausschreibung öffentlicher Baumaßnahmen

 

Die genaue Vorgabe bestimmter Produkte gibt Auftraggebern, Planern und Auftragnehmern Rechts- und Kalkulationssicherheit. Allerdings kollidiert dies oftmals mit dem vergaberechtlichen Gebot der „produktneutralen Ausschreibung“.

 

Der EuGH schränkt die Möglichkeiten bei der Ausschreibung jetzt noch mehr ein. Die Kenntnisse dieser weiteren Beschränkungen sind für Planer unabdingbar, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

 

Immer wieder stellen sich daher Fragen wie:

  • Wer muss sich an das Gebot der „produktneutralen Ausschreibung“ halten?
  • Reicht es, Produktvorgaben mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ zu versehen?
  • Wie läuft die Gleichwertigkeitsprüfung ab?
  • Wann sind Ausnahmen vom Gebot der „produktneutralen Ausschreibung“ zulässig?
  • Wie ist mit fehlenden Fabrikatsangaben umzugehen?
  • Was ist, wenn sich das angegebene Fabrikat erst nach Vertragsschluss als mangelhaft erweist?

 

Unsere Baurechts-Experten beantworten diese Fragen und geben Leitlinien zur rechtssicheren Gestaltung von Ausschreibungen und Vergabevorschlägen.

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Unsere Baurechts-Experten und beantworten Ihnen live die wichtigsten Fragen zum Thema:

 

  • ganz konzentriert
  • aktuell auf den Punkt gebracht
  • und leicht verständlich

 

Vor der Veranstaltung erhalten Sie in Ihrer Mail mit den Zugangsdaten (zum Portal Webex) auch die Seminarfolien für Ihre Vorbereitung.

 

Wir veröffentlichen die anstehenden Themen immer jeweils einen Monat im Voraus. Sie können über das Anmeldeformular dann auch mehrere Termine wählen und buchen.

Nutzen Sie unbedingt diese Gelegenheit, sich kurz und knapp über offene Fragen zu informieren!

 

Investieren Sie 45 Minuten Ihrer Zeit und 45 Euro – das ist fast immer möglich!

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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