Aufgaben und Zuständigkeiten in der Planungs- und Bauabwicklung sind immer wieder ein Thema, wenn es um Haftungsfragen geht. Die Planungsbeteiligten orientieren sich regelmäßig an den Leistungsbildern der HOAI zur Abgrenzung ihrer Leistungspflichten.
Probleme stellen sich in der Praxis aber regelmäßig, wenn es um übergreifende Pflichten und Zuständigkeiten geht:
- Objektplaner (Architekten) arbeiten eng verzahnt mit den Fachplanern zusammen und umgekehrt (wer koordiniert wen?)
- Die Leistungen der Planungsbeteiligten sollen aufeinander abgestimmt und integriert werden – aber wann und wie geschieht das in der Praxis?
- Schließlich stellt sich in der Baudurchführung die Frage, wer die Überwachungsbeteiligten und ausführenden Einzelgewerke koordiniert.
Eine Analyse der obergerichtlichen Rechtsprechung zeigt, dass bei Haftungsfragen gerne die Verletzung von Koordinationspflichten bemüht wird, wenn Fehler nicht eindeutig einem Funktionsträger zugeordnet werden können.
Es gilt daher Haftungsrisiken zu minimieren, indem die planerischen Leistungspflichten möglichst präzise definiert und abgegrenzt werden. Wo Fallstricke liegen und wie man sie umgeht, zeigen wir in unserem Briefing.