Title Image

NEU! Baurecht-Briefings

45 Minuten – 45 Euro! Schnell und speziell! Immer freitags 11 Uhr!

Die Baurecht-Briefings behandeln jeden Freitag ein aktuelles Thema aus Ihrem täglichen Arbeitsalltag.

 

Die Auswahl der Themen erfolgt immer sehr kurzfristig und richtet sich oft auch nach dem tagespolitischen Geschehen, aus dem sich Fragestellungen und Handlungsbedarf ergeben.

 

Diese kurzen Seminarveranstaltungen bieten wir Ihnen wie unsere Modul-Seminare zum Bau- und Architektenrecht in Zusammenarbeit mit der Bauakademie Dr. Koch an. In nur 45 Minuten bekommen Sie hier POWER Wissen!

27.03.2026: Bauzeitverlängerung – hat der Planer Anspruch auf zusätzliches Honorar?

Kaum eine Baumaßnahme wird innerhalb der geplanten Zeitvorgaben fertiggestellt. Oft sind es Verzögerungen von Monaten oder sogar Jahren, die vielerlei unterschiedliche Ursachen haben können.

 

Planungsbüros gehen meist davon aus, dass Mehraufwand aus Bauzeitverlängerungen auch zusätzlich zu vergüten ist. Oft wird das aber nachträglich zum Streitpunkt mit der Auftraggeberseite.

 

Im Briefing zeigen wir auf, wann Ansprüche auf Mehrhonorar geltend gemacht werden können und welche Voraussetzungen dazu vorliegen müssen.

Jetzt anmelden

17.04.2026: Koordination am Bau - wer koordiniert eigentlich wen?

Aufgaben und Zuständigkeiten in der Planungs- und Bauabwicklung sind immer wieder ein Thema, wenn es um Haftungsfragen geht. Die Planungsbeteiligten orientieren sich regelmäßig an den Leistungsbildern der HOAI zur Abgrenzung ihrer Leistungspflichten.

 

Probleme stellen sich in der Praxis aber regelmäßig, wenn es um übergreifende Pflichten und Zuständigkeiten geht:

  • Objektplaner (Architekten) arbeiten eng verzahnt mit den Fachplanern zusammen und umgekehrt (wer koordiniert wen?)
  • Die Leistungen der Planungsbeteiligten sollen aufeinander abgestimmt und integriert werden – aber wann und wie geschieht das in der Praxis?
  • Schließlich stellt sich in der Baudurchführung die Frage, wer die Überwachungsbeteiligten und ausführenden Einzelgewerke koordiniert.

 

Eine Analyse der obergerichtlichen Rechtsprechung zeigt, dass bei Haftungsfragen gerne die Verletzung von Koordinationspflichten bemüht wird, wenn Fehler nicht eindeutig einem Funktionsträger zugeordnet werden können.
Es gilt daher Haftungsrisiken zu minimieren, indem die planerischen Leistungspflichten möglichst präzise definiert und abgegrenzt werden. Wo Fallstricke liegen und wie man sie umgeht, zeigen wir in unserem Briefing.

Jetzt anmelden

24.04.2026: Die Weisungskompetenz des Bauüberwachers - was darf der eigentlich?

Sagt der Architekt dem Estrichleger:
„Räum dein Material aus dem Treppenhaus, da kommt keiner mehr durch“

 

Sagt der Estrichleger:
„Wer bist du eigentlich, du hast mir gar nichts zu sagen“

 

Gerade im Störungsmanagement am Bau (Mängel, Bauzeitkonflikte und Ablauforganisation) geht es immer wieder um solche oder ähnliche Fragen:

  • Was sind die Kompetenzen und Befugnisse des Bauüberwachers?
  • Braucht er ausdrückliche Vollmachten vom Bauherrn und ggf. wofür?
  • Wo beginnen zwingende Mitwirkungspflichten des Bauherrn?

 

Bringen Sie mehr Klarheit in Ihre Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche. Was dazu wichtig ist, erfahren Sie in unserem Briefing.

Jetzt anmelden

Unsere Baurechts-Experten und beantworten Ihnen live die wichtigsten Fragen zum Thema:

 

  • ganz konzentriert
  • aktuell auf den Punkt gebracht
  • und leicht verständlich

 

Vor der Veranstaltung erhalten Sie in Ihrer Mail mit den Zugangsdaten (zum Portal Webex) auch die Seminarfolien für Ihre Vorbereitung.

 

Wir veröffentlichen die anstehenden Themen immer jeweils einen Monat im Voraus. Sie können über das Anmeldeformular dann auch mehrere Termine wählen und buchen.

Nutzen Sie unbedingt diese Gelegenheit, sich kurz und knapp über offene Fragen zu informieren!

 

Investieren Sie 45 Minuten Ihrer Zeit und 45 Euro – das ist fast immer möglich!

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Jetzt anmelden