Online-Seminar
Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung I
Baustein I: Grundlagen, Voraussetzungen und Formen der Bauabnahme
I. Welche Rechtsfolgen hat die Abnahme und wer nimmt ab?
- Was folgt aus dem Ende des Erfüllungsstadiums?
- Wann beginnt die Gewährleistung?
- Welche Bedeutung hat die Umkehr der Beweislast?
- Was bedeutet Gefahrtragung?
- Wann wird die Schlussrechnung fällig?
- Wer erklärt die Abnahme der Bauleistung?
II. Wann ist die Bauleistung abnahmereif?
- Wann muss abgenommen werden?
- Wann ist die Abnahme zu verweigern?
- Was ist ein wesentlicher Mangel?
- Kann ein optischer Mangel wesentlich sein?
- Was ist, wenn eine Fülle geringfügiger Mängel vorliegt, die einzeln betrachtet nicht gravierend sind?
- Was ist, wenn nur die Dokumentation fehlt?
III. Welche Formen der Abnahme sind möglich?
- Welche Besonderheiten bestehen bei der förmlichen Abnahme?
- Muss der Planer beim Abnahmetermin anwesend sein?
- Wer führt das Abnahmeprotokoll?
- Was muss zwingend in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden?
- Muss der Auftragnehmer anwesend sein?
- Welche Bedeutung hat der Vertragsstrafenvorbehalt bei der Abnahme?
- Wie und warum muss ein Mangelvorbehalt erklärt werden?
- Wie findet eine fiktive Abnahme statt?
- Wie kann eine fiktive Abnahme verhindert werden?
- Was ist Abnahme durch schlüssiges Verhalten?
- Wann sind Teilabnahmen möglich?
Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung II
Baustein II: Grundlagen der Schluss- und Abschlagsrechnung; Prüffähigkeit und Richtigkeit der Rechnung
I.Grundlagen und Besonderheiten der Schlussrechnung;
- Wann wird die Schlussrechnung fällig?
- Was ist, wenn der AN nicht schlussrechnet?
- Welche Rechte hat der AN, wenn der AG nicht zahlt?
II.Besonderheiten bei Abschlagszahlungen
- Wann können Abschlagszahlungen nach VOB/B und BGB verlangt werden?
- Wann sind Abschlagszahlungen fällig?
- Welche Rechte hat der AN, wenn der AG nicht zahlt?
- Liegt in der Zahlung einer Abschlagsrechnung ein Anerkenntnis?
- Kann eine Abschlagsrechnung noch nach Fertigstellung geltend gemacht werden?
III. Prüffähigkeit der Rechnung
- Wann ist eine Rechnung prüffähig?
- Ist ein Aufmaß für die Prüffähigkeit erforderlich?
- Wie wirkt die Prüffähigkeit auf das Entstehen der Werklohnforderung?
- Innerhalb welcher Frist muss die fehlende Prüffähigkeit beanstandet werden?
- Wie lange sind inhaltliche Einwendungen gegen die Schlussrechnung möglich?
- Wann beginnt die Verjährung der Schlussrechnungsforderung?
- Innerhalb welcher Frist tritt Verjährung ein?
IV.Richtigkeit der Rechnung
- Wie wirken sich Mängel auf die Rechnungsprüfung aus?
- Wie sind Nachlässe und Sicherheiten zu berücksichtigen?
- Wann ist Skontoabzug zulässig?
- Ist das gemeinsame Aufmaß Pflicht?
- Wer trägt die Beweislast für die Richtigkeit der abgerechneten Mengen und Massen?
- Welche rechtliche Bedeutung hat das gemeinsame Aufmaß?
- Was ist zu tun, wenn durch den laufenden Baufortschritt eine nachträgliche Aufmaßfeststellung nicht mehr möglich sind?
Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung III
Baustein III: Rechnungsprüfung, Schlusszahlung, Stundenlohn, Kündigungsabrechnung
I. Verfahrens- und Abwicklungsfragen bei der Rechnungsprüfung
- Welche Bedeutung hat der Prüfvermerk des Planers (Rechnungsprüfers)?
- Wer erhält die geprüfte Rechnung?
- Muss der Rechnungsprüfer auch zugunsten des AN prüfen?
- Muss bei etwaigen Kürzungen für den Vorsteuerabzug eine neue Rechnung ausgestellt werden?
II. Folgen fehlerhafter Rechnungsprüfung
- Muss der Planer Überzahlungen ausgleichen?
- Haftet der Planer auch, wenn ein Rückzahlungsanspruch gegen den AN besteht?
- III.Welche Wirkungen hat eine VOB-Schlusszahlung?
- Wann können trotz Schlussrechnung Nachforderungen gestellt werden?
- Welche Wirkungen hat eine Schlusszahlung?
- Wie ist eine Schlusszahlung zu leisten?
III. Welche Wirkungen hat eine VOB-Schlusszahlung?
- Wann können trotz Schlussrechnung Nachforderungen gestellt werden?
- Welche Wirkungen hat eine Schlusszahlung?
- Wie ist eine Schlusszahlung zu leisten?
IV.Stundenlohnarbeiten
- Ist eine ausdrückliche Vereinbarung notwendig?
- Reicht die LV-Bedarfsposition?
- Kann „Unvorhergesehenes“ über Stundenlohn abgerechnet werden?
- Welche Wirkung haben unterzeichnete Rapportzettel?
- Ist der Planer im Rahmen der Bauüberwachung berechtigt,
- Stundenlohnarbeiten anzuordnen?
V. Kündigungsabrechnung beim Bauvertrag
- Wie wird bei freier AG-Kündigung abgerechnet?
- Was sind die Folgen einer Insolvenzkündigung?
- Wie wird bei AG-Kündigung aus wichtigem Grund abgerechnet?
Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:
Baustein I:
Dienstag, 18.03.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 25.03.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 24.06.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 01.07.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 14.10.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 21.10.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein II:
Mittwoch, 19.03.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 26.03.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 25.06.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 02.07.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 15.10.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 22.10.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein III:
Donnerstag, 20.03.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 27.03.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 26.06.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 03.07.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 16.10.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 23.10.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
99,00 EUR je Baustein
pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht

Dr. Rainer Koch
Rechtsanwalt

Markus Bettingen
Rechtsanwalt

Thomas Huber
Rechtsanwalt

Tobias Borschel
Rechtsanwalt
Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern
Dieses Fachseminar ist 2025 bei folgenden Kammern anerkannt:
Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
8 Fortbildungspunkte
Hamburgische Architektenkammer
anerkannt
Brandenburgische Architektenkammer
anerkannt
Architektenkammer Berlin
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
anerkannt
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Baden-Württemberg
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
6 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Hessen
8 Fortbildungspunkte
Hessische Ingenieurekammer
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Thüringen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Thüringen
8 Weiterbildungsstunden
Architektenkammer Sachsen
8 Fortbildungsstunden
Architektenkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Saarland
8 Fortbildungspunkte