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Online-Seminar

Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung

Online-Seminar

Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung I

Baustein I: Grundlagen, Voraussetzungen und Formen der Bauabnahme

I. Welche Rechtsfolgen hat die Abnahme und wer nimmt ab?

  1. Was folgt aus dem Ende des Erfüllungsstadiums?
  2. Wann beginnt die Gewährleistung?
  3. Welche Bedeutung hat die Umkehr der Beweislast?
  4. Was bedeutet Gefahrtragung?
  5. Wann wird die Schlussrechnung fällig?
  6. Wer erklärt die Abnahme der Bauleistung?

 

II. Wann ist die Bauleistung abnahmereif?

  1. Wann muss abgenommen werden?
  2. Wann ist die Abnahme zu verweigern?
  3. Was ist ein wesentlicher Mangel?
  4. Kann ein optischer Mangel wesentlich sein?
  5. Was ist, wenn eine Fülle geringfügiger Mängel vorliegt, die einzeln betrachtet nicht gravierend sind?
  6. Was ist, wenn nur die Dokumentation fehlt?

 

III. Welche Formen der Abnahme sind möglich?

  1. Welche Besonderheiten bestehen bei der förmlichen Abnahme?
    1. Muss der Planer beim Abnahmetermin anwesend sein?
    2. Wer führt das Abnahmeprotokoll?
    3. Was muss zwingend in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden?
    4. Muss der Auftragnehmer anwesend sein?
    5. Welche Bedeutung hat der Vertragsstrafenvorbehalt bei der Abnahme?
    6. Wie und warum muss ein Mangelvorbehalt erklärt werden?
  2. Wie findet eine fiktive Abnahme statt?
  3. Wie kann eine fiktive Abnahme verhindert werden?
  4. Was ist Abnahme durch schlüssiges Verhalten?
  5. Wann sind Teilabnahmen möglich?

Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung II

Baustein II: Grundlagen der Schluss- und Abschlagsrechnung; Prüffähigkeit und Richtigkeit der Rechnung

I.Grundlagen und Besonderheiten der Schlussrechnung;

  1. Wann wird die Schlussrechnung fällig?
  2. Was ist, wenn der AN nicht schlussrechnet?
  3. Welche Rechte hat der AN, wenn der AG nicht zahlt?

 

II.Besonderheiten bei Abschlagszahlungen

  1. Wann können Abschlagszahlungen nach VOB/B und BGB verlangt werden?
  2. Wann sind Abschlagszahlungen fällig?
  3. Welche Rechte hat der AN, wenn der AG nicht zahlt?
  4. Liegt in der Zahlung einer Abschlagsrechnung ein Anerkenntnis?
  5. Kann eine Abschlagsrechnung noch nach Fertigstellung geltend gemacht werden?

 

III. Prüffähigkeit der Rechnung

  1. Wann ist eine Rechnung prüffähig?
  2. Ist ein Aufmaß für die Prüffähigkeit erforderlich?
  3. Wie wirkt die Prüffähigkeit auf das Entstehen der Werklohnforderung?
  4. Innerhalb welcher Frist muss die fehlende Prüffähigkeit beanstandet werden?
  5. Wie lange sind inhaltliche Einwendungen gegen die Schlussrechnung möglich?
  6. Wann beginnt die Verjährung der Schlussrechnungsforderung?
  7. Innerhalb welcher Frist tritt Verjährung ein?

 

IV.Richtigkeit der Rechnung

  1. Wie wirken sich Mängel auf die Rechnungsprüfung aus?
  2. Wie sind Nachlässe und Sicherheiten zu berücksichtigen?
  3. Wann ist Skontoabzug zulässig?
  4. Ist das gemeinsame Aufmaß Pflicht?
  5. Wer trägt die Beweislast für die Richtigkeit der abgerechneten Mengen und Massen?
  6. Welche rechtliche Bedeutung hat das gemeinsame Aufmaß?
  7. Was ist zu tun, wenn durch den laufenden Baufortschritt eine nachträgliche Aufmaßfeststellung nicht mehr möglich sind?

Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung III

Baustein III: Rechnungsprüfung, Schlusszahlung, Stundenlohn, Kündigungsabrechnung

I. Verfahrens- und Abwicklungsfragen bei der Rechnungsprüfung

  1. Welche Bedeutung hat der Prüfvermerk des Planers (Rechnungsprüfers)?
  2. Wer erhält die geprüfte Rechnung?
  3. Muss der Rechnungsprüfer auch zugunsten des AN prüfen?
  4. Muss bei etwaigen Kürzungen für den Vorsteuerabzug eine neue Rechnung ausgestellt werden?

 

II. Folgen fehlerhafter Rechnungsprüfung

  1. Muss der Planer Überzahlungen ausgleichen?
  2. Haftet der Planer auch, wenn ein Rückzahlungsanspruch gegen den AN besteht?
  3. III.Welche Wirkungen hat eine VOB-Schlusszahlung?
  4. Wann können trotz Schlussrechnung Nachforderungen gestellt werden?
  5. Welche Wirkungen hat eine Schlusszahlung?
  6. Wie ist eine Schlusszahlung zu leisten?

 

III. Welche Wirkungen hat eine VOB-Schlusszahlung?

  1. Wann können trotz Schlussrechnung Nachforderungen gestellt werden?
  2. Welche Wirkungen hat eine Schlusszahlung?
  3. Wie ist eine Schlusszahlung zu leisten?

 

IV.Stundenlohnarbeiten

  1. Ist eine ausdrückliche Vereinbarung notwendig?
  2. Reicht die LV-Bedarfsposition?
  3. Kann „Unvorhergesehenes“ über Stundenlohn abgerechnet werden?
  4. Welche Wirkung haben unterzeichnete Rapportzettel?
  5. Ist der Planer im Rahmen der Bauüberwachung berechtigt,
  6. Stundenlohnarbeiten anzuordnen?

 

V. Kündigungsabrechnung beim Bauvertrag

  1. Wie wird bei freier AG-Kündigung abgerechnet?
  2. Was sind die Folgen einer Insolvenzkündigung?
  3. Wie wird bei AG-Kündigung aus wichtigem Grund abgerechnet?

Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:

 

Baustein I:

Dienstag, 16.04.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 23.04.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 27.08.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 03.09.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 19.11.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 26.11.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein II:

Mittwoch, 17.04.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 24.04.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 28.08.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 04.09.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 20.11.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 27.11.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein III:

Donnerstag, 18.04.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 25.04.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 29.08.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 05.09.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 21.11.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 28.11.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

99,00 EUR  je Baustein

pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht

Dr. Rainer Koch

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Markus Bettingen

Rechtsanwalt

Thomas Huber

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Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Dieses Fachseminar ist 2024 bei folgenden Kammern anerkannt:

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

8 Fortbildungspunkte

Hamburgische Architektenkammer

anerkannt

Brandenburgische Architektenkammer

anerkannt

Architektenkammer Berlin

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

8 Fortbildungspunkte

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

6 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Hessische Ingenieurekammer

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Thüringen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Thüringen

8 Weiterbildungsstunden

Architektenkammer Sachsen

8 Fortbildungsstunden

Architektenkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Saarland

8 Fortbildungspunkte