Online-Seminar
Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B I
Baustein I: Zielvorgaben und wesentliche Inhalte der Leistungsbeschreibung
I. Welche Grundsätze sind bei der Ausschreibung von Bauleistungen zu beachten?
- Wie definiert sich die Leistungsbeschreibung?
- Welche Voraussetzungen sollten vor der Bauauftragsvergabe erfüllt sein?
- Welche Konsequenzen können sich aus fehlerhaften Leistungsbeschreibungen ergeben?
- Welches sind die wichtigsten Hilfsmittel, um Fehler in der Leistungsbeschreibung zu vermeiden?
- Ist eine funktionale Leistungsbeschreibung zulässig?
II. Wie sollte die Leistungsbeschreibung strukturiert und gegliedert werden?
- Was gehört in die Vorbemerkungen – was in das Leistungsverzeichnis?
- Wie ist die Leistungsbeschreibung zu gliedern?
- Was geht vor: Vorbemerkung oder konkrete Leistungsposition?
- Textbeschreibung oder Pläne?
III. Welche Auslegungsgrundsätze sind bei Unklarheiten und Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung zu beachten?
- Was ist, wenn Fehler, Lücken und Widersprüche in der Leistungsbeschreibung vor-handen sind?
- Bestehen grundsätzlich vorvertragliche Hinweispflichten des AN?
- Muss immer „produktneutral“ ausgeschrieben werden? Gibt es Ausnahmen?
Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B II
Baustein II: Grundzüge des öffentlichen Bauvergaberechts
I. Vergabearten und Vergabeverfahren der öffentlichen Auftragsvergabe
- Welche Vergabearten gibt es?
- Vergabearten oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
- Rechtsschutz des Bieters
- Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?
- Wie sieht Primärrechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte aus?
- Wie sieht der Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte aus?
- Grundsätze des Vergabeverfahrens
- Prüfen und Werten der Angebote
II.Welche Rechte und Pflichten hat der Planer im Zusammenhang mit der Bauvertragsgestaltung als Bestandteil der Ausschreibung?
- Ist Bauvertragsgestaltung unzulässige Rechtsberatung?
- Wo besteht ein Zusammenhang der Bauvertragsgestaltung mit der Haupttätigkeit des Planers?
- Kann der Bauherr vom Planer das Mitliefern von Bauverträgen verlangen?
- Haftet der Planer für die Gestaltung fehlerhafter Bauverträge?
- Deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch Fehler in der Rechtsberatung und der Vertragsgestaltung ab?
Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B III
Baustein III: Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB
I. Welche grundlegenden Anforderungen sind bei der Bauvertragsgestaltung zu beachten?
- Wo liegen die Unterschiede zwischen BGB und VOB/B?
- Was ist ein Eingriff in die VOB/B?
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem Eingriff in die VOB/B ?
- Ist die VOB/B für Verbraucherverträge zu empfehlen?
- Welche Grundsätze sollten Planer bzw. Auftraggeber für einen möglichst rechtssicheren Bauvertrag beachten?
- Muss ein Bauvertrag schriftlich geschlossen werden?
- Welche Vertragsmuster sind empfehlenswert?
- Wie sieht die Bauvertragsgestaltung bei öffentlichen Auftraggebern aus?
- Das Nachtragsproblem in der Abgrenzung von BGB- und VOB/B-Vertrag
II. Besprechung und Erläuterung eines Musterbauvertrags
Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:
Baustein I:
Dienstag, 07.11.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 14.11.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein II:
Mittwoch, 08.11.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 15.11.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein III:
Donnerstag, 09.11.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 16.11.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
89,00 EUR je Baustein
pro Person zzgl. MwSt.
In Zusammenarbeit mit der Bauakademie Dr. Koch müssen wir ab dem 01. Januar 2024 unsere bisher stabile Preisstruktur etwas anpassen. Die Teilnahmegebühr an diesen Seminaren erhöht sich von 89,00 € auf 99,00 € (pro Modul, zzgl. MwSt.). Wir erhalten damit das hohe Qualitätsniveau unserer Weiterbildungen und freuen uns weiterhin auf Ihre rege Teilnahme.
Baustein I:
Dienstag, 05.03.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 12.03.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 18.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 25.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 22.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 29.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein II:
Mittwoch, 06.03.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 13.03.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 19.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 26.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 23.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 30.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein III:
Donnerstag, 07.03.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 14.03.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 20.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 27.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 24.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 31.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
99,00 EUR je Baustein
pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht

Dr. Rainer Koch
Rechtsanwalt

Markus Bettingen
Rechtsanwalt
Nancy Brandt
Rechtsanwältin

Sven Bach
Rechtsanwalt

Thomas Huber
Rechtsanwalt
Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern
Dieses Fachseminar ist bei folgenden Kammern anerkannt:
Brandenburgische Architektenkammer
anerkannt
Architektenkammer Berlin
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
6 Fortbildungspunkte
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Baden-Württemberg
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
4 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Hessen
8 Fortbildungspunkte
Hessische Ingenieurekammer
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Thüringen
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Sachsen
anerkannt
Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen können diese Veranstaltung ebenfalls als Weiterbildung einreichen, da das Seminar bereits bei anderen Kammern in der Regel mit 8 Fortbildungsstunden registriert und anerkannt ist.