Title Image

Online-Seminar

Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B

Online-Seminar

Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B I

Baustein I: Zielvorgaben und wesentliche Inhalte der Leistungsbeschreibung

I. Welche Grundsätze sind bei der Ausschreibung von Bauleistungen zu beachten?

  • Wie definiert sich die Leistungsbeschreibung?
  • Welche Voraussetzungen sollten vor der Bauauftragsvergabe erfüllt sein?
  • Welche Konsequenzen können sich aus fehlerhaften Leistungsbeschreibungen ergeben?
  • Welches sind die wichtigsten Hilfsmittel, um Fehler in der Leistungsbeschreibung zu vermeiden?
  • Ist eine funktionale Leistungsbeschreibung zulässig?

 

II. Wie sollte die Leistungsbeschreibung strukturiert und gegliedert werden?

  • Was gehört in die Vorbemerkungen – was in das Leistungsverzeichnis?
  • Wie ist die Leistungsbeschreibung zu gliedern?
  • Was geht vor: Vorbemerkung oder konkrete Leistungsposition?
  • Textbeschreibung oder Pläne?

 

III. Welche Auslegungsgrundsätze sind bei Unklarheiten und Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung zu beachten?

  • Was ist, wenn Fehler, Lücken und Widersprüche in der Leistungsbeschreibung vor-handen sind?
  • Bestehen grundsätzlich vorvertragliche Hinweispflichten des AN?
  • Muss immer „produktneutral“ ausgeschrieben werden? Gibt es Ausnahmen?

Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B II

Baustein II: Grundzüge des öffentlichen Bauvergaberechts

I. Vergabearten und Vergabeverfahren der öffentlichen Auftragsvergabe

  • Welche Vergabearten gibt es?
  • Vergabearten oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
  • Rechtsschutz des Bieters
  1. Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?
  2. Wie sieht Primärrechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte aus?
  3. Wie sieht der Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte aus?
  • Grundsätze des Vergabeverfahrens
  • Prüfen und Werten der Angebote

 

II.Welche Rechte und Pflichten hat der Planer im Zusammenhang mit der Bauvertragsgestaltung als Bestandteil der Ausschreibung?

  • Ist Bauvertragsgestaltung unzulässige Rechtsberatung?
  • Wo besteht ein Zusammenhang der Bauvertragsgestaltung mit der Haupttätigkeit des Planers?
  • Kann der Bauherr vom Planer das Mitliefern von Bauverträgen verlangen?
  • Haftet der Planer für die Gestaltung fehlerhafter Bauverträge?
  • Deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch Fehler in der Rechtsberatung und der Vertragsgestaltung ab?

Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B III

Baustein III: Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB

I. Welche grundlegenden Anforderungen sind bei der Bauvertragsgestaltung zu beachten?

  • Wo liegen die Unterschiede zwischen BGB und VOB/B?
  • Was ist ein Eingriff in die VOB/B?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem Eingriff in die VOB/B ?
  • Ist die VOB/B für Verbraucherverträge zu empfehlen?
  • Welche Grundsätze sollten Planer bzw. Auftraggeber für einen möglichst rechtssicheren Bauvertrag beachten?
  • Muss ein Bauvertrag schriftlich geschlossen werden?
  • Welche Vertragsmuster sind empfehlenswert?
  • Wie sieht die Bauvertragsgestaltung bei öffentlichen Auftraggebern aus?
  • Das Nachtragsproblem in der Abgrenzung von BGB- und VOB/B-Vertrag

 

II. Besprechung und Erläuterung eines Musterbauvertrags

Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:

 

Baustein I:

Dienstag, 07.11.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 14.11.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein II:

Mittwoch, 08.11.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 15.11.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein III:

Donnerstag, 09.11.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 16.11.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

89,00 EUR  je Baustein

pro Person zzgl. MwSt.

In Zusammenarbeit mit der Bauakademie Dr. Koch müssen wir ab dem 01. Januar 2024 unsere bisher stabile Preisstruktur etwas anpassen. Die Teilnahmegebühr an diesen Seminaren erhöht sich von 89,00 € auf 99,00 € (pro Modul, zzgl. MwSt.). Wir erhalten damit das hohe Qualitätsniveau unserer Weiterbildungen und freuen uns weiterhin auf Ihre rege Teilnahme.

Baustein I:

Dienstag, 05.03.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 12.03.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 18.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 25.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 22.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 29.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein II:

Mittwoch, 06.03.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 13.03.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 19.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 26.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 23.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 30.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein III:

Donnerstag, 07.03.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 14.03.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 20.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 27.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 24.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 31.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

99,00 EUR  je Baustein

pro Person zzgl. MwSt.
Jetzt anmelden

Profitieren Sie in unseren Seminaren von Expertenwissen.

Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht

Dr. Rainer Koch

Rechtsanwalt

Markus Bettingen

Rechtsanwalt

Nancy Brandt

Rechtsanwältin

Sven Bach

Rechtsanwalt

Thomas Huber

Rechtsanwalt

 

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Dieses Fachseminar ist bei folgenden Kammern anerkannt:

Brandenburgische Architektenkammer

anerkannt

Architektenkammer Berlin

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

6 Fortbildungspunkte

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

4 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Hessische Ingenieurekammer

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Thüringen

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Sachsen

anerkannt

Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen können diese Veranstaltung ebenfalls als Weiterbildung einreichen, da das Seminar bereits bei anderen Kammern in der Regel mit 8 Fortbildungsstunden registriert und anerkannt ist.