Online-Seminar
Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B I
Baustein I: Zielvorgaben und wesentliche Inhalte der Leistungsbeschreibung
I. Welche Grundsätze sind bei der Ausschreibung von Bauleistungen zu beachten?
- Wie definiert sich die Leistungsbeschreibung?
- Welche Voraussetzungen sollten vor der Bauauftragsvergabe erfüllt sein?
- Welche Konsequenzen können sich aus fehlerhaften Leistungsbeschreibungen ergeben?
- Welches sind die wichtigsten Hilfsmittel, um Fehler in der Leistungsbeschreibung zu vermeiden?
- Ist eine funktionale Leistungsbeschreibung zulässig?
II. Wie sollte die Leistungsbeschreibung strukturiert und gegliedert werden?
- Was gehört in die Vorbemerkungen – was in das Leistungsverzeichnis?
- Wie ist die Leistungsbeschreibung zu gliedern?
- Was geht vor: Vorbemerkung oder konkrete Leistungsposition?
- Textbeschreibung oder Pläne?
III. Welche Auslegungsgrundsätze sind bei Unklarheiten und Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung zu beachten?
- Was ist, wenn Fehler, Lücken und Widersprüche in der Leistungsbeschreibung vor-handen sind?
- Bestehen grundsätzlich vorvertragliche Hinweispflichten des AN?
- Muss immer „produktneutral“ ausgeschrieben werden? Gibt es Ausnahmen?
Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B II
Baustein II: Grundzüge des öffentlichen Bauvergaberechts
I. Vergabearten und Vergabeverfahren der öffentlichen Auftragsvergabe
- Welche Vergabearten gibt es?
- Vergabearten oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
- Rechtsschutz des Bieters
- Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?
- Wie sieht Primärrechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte aus?
- Wie sieht der Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte aus?
- Grundsätze des Vergabeverfahrens
- Prüfen und Werten der Angebote
II.Welche Rechte und Pflichten hat der Planer im Zusammenhang mit der Bauvertragsgestaltung als Bestandteil der Ausschreibung?
- Ist Bauvertragsgestaltung unzulässige Rechtsberatung?
- Wo besteht ein Zusammenhang der Bauvertragsgestaltung mit der Haupttätigkeit des Planers?
- Kann der Bauherr vom Planer das Mitliefern von Bauverträgen verlangen?
- Haftet der Planer für die Gestaltung fehlerhafter Bauverträge?
- Deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch Fehler in der Rechtsberatung und der Vertragsgestaltung ab?
Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B III
Baustein III: Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB
I. Welche grundlegenden Anforderungen sind bei der Bauvertragsgestaltung zu beachten?
- Wo liegen die Unterschiede zwischen BGB und VOB/B?
- Was ist ein Eingriff in die VOB/B?
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem Eingriff in die VOB/B ?
- Ist die VOB/B für Verbraucherverträge zu empfehlen?
- Welche Grundsätze sollten Planer bzw. Auftraggeber für einen möglichst rechtssicheren Bauvertrag beachten?
- Muss ein Bauvertrag schriftlich geschlossen werden?
- Welche Vertragsmuster sind empfehlenswert?
- Wie sieht die Bauvertragsgestaltung bei öffentlichen Auftraggebern aus?
- Das Nachtragsproblem in der Abgrenzung von BGB- und VOB/B-Vertrag
II. Besprechung und Erläuterung eines Musterbauvertrags
Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:
Baustein I:
Dienstag, 18.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 25.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 22.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 29.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein II:
Mittwoch, 19.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 26.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 23.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 30.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein III:
Donnerstag, 20.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 27.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 24.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 31.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
99,00 EUR je Baustein
pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht
Dr. Rainer Koch
Rechtsanwalt
Markus Bettingen
Rechtsanwalt
Thomas Huber
Rechtsanwalt
Tobias Borschel
Rechtsanwalt
Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern
Dieses Fachseminar ist 2024 bei folgenden Kammern anerkannt:
Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
8 Fortbildungspunkte
Hamburgische Architektenkammer
anerkannt
Brandenburgische Architektenkammer
anerkannt
Architektenkammer Berlin
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
8 Fortbildungspunkte
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Baden-Württemberg
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
6 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Hessen
8 Fortbildungspunkte
Hessische Ingenieurekammer
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Thüringen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Thüringen
8 Weiterbildungsstunden
Architektenkammer Sachsen
8 Fortbildungsstunden
Architektenkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Saarland
8 Fortbildungspunkte