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Online-Seminar

Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B

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Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B I

Baustein I: Zielvorgaben und wesentliche Inhalte der Leistungsbeschreibung

I. Welche Grundsätze sind bei der Ausschreibung von Bauleistungen zu beachten?

  • Wie definiert sich die Leistungsbeschreibung?
  • Welche Voraussetzungen sollten vor der Bauauftragsvergabe erfüllt sein?
  • Welche Konsequenzen können sich aus fehlerhaften Leistungsbeschreibungen ergeben?
  • Welches sind die wichtigsten Hilfsmittel, um Fehler in der Leistungsbeschreibung zu vermeiden?
  • Ist eine funktionale Leistungsbeschreibung zulässig?

 

II. Wie sollte die Leistungsbeschreibung strukturiert und gegliedert werden?

  • Was gehört in die Vorbemerkungen – was in das Leistungsverzeichnis?
  • Wie ist die Leistungsbeschreibung zu gliedern?
  • Was geht vor: Vorbemerkung oder konkrete Leistungsposition?
  • Textbeschreibung oder Pläne?

 

III. Welche Auslegungsgrundsätze sind bei Unklarheiten und Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung zu beachten?

  • Was ist, wenn Fehler, Lücken und Widersprüche in der Leistungsbeschreibung vor-handen sind?
  • Bestehen grundsätzlich vorvertragliche Hinweispflichten des AN?
  • Muss immer „produktneutral“ ausgeschrieben werden? Gibt es Ausnahmen?

Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B II

Baustein II: Grundzüge des öffentlichen Bauvergaberechts

I. Vergabearten und Vergabeverfahren der öffentlichen Auftragsvergabe

  • Welche Vergabearten gibt es?
  • Vergabearten oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
  • Rechtsschutz des Bieters
  1. Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?
  2. Wie sieht Primärrechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte aus?
  3. Wie sieht der Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte aus?
  • Grundsätze des Vergabeverfahrens
  • Prüfen und Werten der Angebote

 

II.Welche Rechte und Pflichten hat der Planer im Zusammenhang mit der Bauvertragsgestaltung als Bestandteil der Ausschreibung?

  • Ist Bauvertragsgestaltung unzulässige Rechtsberatung?
  • Wo besteht ein Zusammenhang der Bauvertragsgestaltung mit der Haupttätigkeit des Planers?
  • Kann der Bauherr vom Planer das Mitliefern von Bauverträgen verlangen?
  • Haftet der Planer für die Gestaltung fehlerhafter Bauverträge?
  • Deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch Fehler in der Rechtsberatung und der Vertragsgestaltung ab?

Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B III

Baustein III: Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB

I. Welche grundlegenden Anforderungen sind bei der Bauvertragsgestaltung zu beachten?

  • Wo liegen die Unterschiede zwischen BGB und VOB/B?
  • Was ist ein Eingriff in die VOB/B?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem Eingriff in die VOB/B ?
  • Ist die VOB/B für Verbraucherverträge zu empfehlen?
  • Welche Grundsätze sollten Planer bzw. Auftraggeber für einen möglichst rechtssicheren Bauvertrag beachten?
  • Muss ein Bauvertrag schriftlich geschlossen werden?
  • Welche Vertragsmuster sind empfehlenswert?
  • Wie sieht die Bauvertragsgestaltung bei öffentlichen Auftraggebern aus?
  • Das Nachtragsproblem in der Abgrenzung von BGB- und VOB/B-Vertrag

 

II. Besprechung und Erläuterung eines Musterbauvertrags

Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:

 

Baustein I:

Dienstag, 18.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 25.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 22.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 29.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein II:

Mittwoch, 19.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 26.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 23.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 30.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein III:

Donnerstag, 20.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 27.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 24.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 31.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

99,00 EUR  je Baustein

pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht

Dr. Rainer Koch

Rechtsanwalt

Markus Bettingen

Rechtsanwalt

Thomas Huber

Rechtsanwalt

Tobias Borschel

Rechtsanwalt

 

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Dieses Fachseminar ist 2024 bei folgenden Kammern anerkannt:

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

8 Fortbildungspunkte

Hamburgische Architektenkammer

anerkannt

Brandenburgische Architektenkammer

anerkannt

Architektenkammer Berlin

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

8 Fortbildungspunkte

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

6 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Hessische Ingenieurekammer

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Thüringen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Thüringen

8 Weiterbildungsstunden

Architektenkammer Sachsen

8 Fortbildungsstunden

Architektenkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Saarland

8 Fortbildungspunkte