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Online-Seminar

Bauüberwachung mit System

Online-Seminar

Bauüberwachung mit System I

Baustein I: Anforderungen an die praktische Überwachungstätigkeit

I. Was ist Gegenstand, Ziel und Inhalt der Bauüberwachungspflicht?

  1. Welche Folge hat es, dass Bauüberwachung eine werkvertragliche Leistung darstellt?
  2. Welche haftungsrechtliche Folge haben Bauüberwachungsfehler?
  3. Wodurch wird ein Baumangel zum Überwachungsmangel?

 

II. Praktische Überwachungstätigkeit

  1. Kann der Bauherr Anwesenheitspflichten vorgeben?
  2. Was muss kontrolliert werden? Wie muss kontrolliert werden?
  3. Wann und wie oft muss kontrolliert werden?
  4. Welches ist die wichtigste Kontrollmaßnahme?
  5. Wie müssen An- und Einweisungen erfolgen?
  6. Was versteht man unter „handwerklichen Selbstverständlichkeiten“?

 

III. Bedeutung von Darlegungs- und Beweislastfragen

  1. Ist jeder Baumangel ein Überwachungsmangel?
  2. Wer trägt die Beweislast für das Vorliegen von Überwachungsfehlern?
  3. Was versteht man unter dem sog. Anscheinsbeweis?

Bauüberwachung mit System II

Baustein II: Baudokumentation und Mängelmanagement

I. Bedeutung und Inhalte der Bauablaufdokumentation

  1. Was muss die Dokumentation zwingend beinhalten und warum?
  2. Welche Mindestinhalte muss das Bautagebuch haben?
  3. Was gehört in die Baustellenprotokolle?
  4. Wer führt die Bauablaufkorrespondenz?

 

II.Was ist überhaupt ein Mangel?

  1. Reicht die Einhaltung von DIN-Normen für die Mängelfreiheit?
  2. Was versteht man unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
  3. Welcher Zeitpunkt ist für die Bewertung der Bauqualität maßgebend?
  4. Welche Bedeutung hat die Einhaltung der vereinbarten Beschaffenheit?

 

III.Umgang mit Mängeln

  1. Wie erfolgt eine rechtssichere Mängelrüge?
  2. Welche Folgen greifen bei unterlassener Mängelbeseitigung?
  3. Wann kann die Ersatzvornahme durch Drittunternehmen eingeleitet werden?

Bauüberwachung mit System III

Baustein III: Vermeidung von Haftungs- und Sicherheitsrisiken am Bau

I.Haftung für Überwachungsmängel

  1. Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?
  2. Wie lange haftet der Unternehmer?
  3. Wie lange haftet der Planer?
  4. Wann beginnt die Haftungsfrist?
  5. Wie kann man Haftungsfristen verkürzen?
  6. Wie erfolgt die Abnahme der Planerleistung?

 

II.Fragen der Haftungsbeschränkung

  1. Kann man die Haftung vertraglich ausschließen?
  2. Besteht auch bei geringem Honorar ein Haftungsrisiko?
  3. Was ist „baubegleitende Qualitätskontrolle“?
  4. Greift die Haftung auch bei Gefälligkeiten?

 

III.Haftungsschnittstellen Architekt (Objektplaner) / Fachplaner

  1. Haftet der Architekt auch für Fehler des Fachplaners?
  2. Welches Pflichtenverhältnis besteht zwischen Architekt und Fachplaner?
  3. Welche Besonderheiten bestehen zwischen General- und Subplaner?
  4. Was ist, wenn Planung und Überwachung getrennt vergeben werden?

 

IV.Sicherheit am Bau

  1. Welche Rolle spielt der Bauüberwacher bei der Unfallverhütung?
  2. Welche Funktion hat der Bauleiter bzw. Fachbauleiter nach der Landesbauordnung?
  3. Abgrenzungsfragen der Sicherheit am Bau zwischen SiGeKo, Bauleiter, Bauherr,
  4. Bauüberwacher und Auftragnehmer.
  5. Welche Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung gibt es?

Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:

 

Baustein I:

Dienstag, 21.11.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 28.11.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein II:

Mittwoch, 22.11.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 29.11.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein III:

Donnerstag, 23.11.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 30.11.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

89,00 EUR  je Baustein

pro Person zzgl. MwSt.

In Zusammenarbeit mit der Bauakademie Dr. Koch müssen wir ab dem 01. Januar 2024 unsere bisher stabile Preisstruktur etwas anpassen. Die Teilnahmegebühr an diesen Seminaren erhöht sich von 89,00 € auf 99,00 € (pro Modul, zzgl. MwSt.). Wir erhalten damit das hohe Qualitätsniveau unserer Weiterbildungen und freuen uns weiterhin auf Ihre rege Teilnahme.

Baustein I:

Dienstag, 19.03.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 09.04.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 02.07.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 09.07.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 05.11.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 12.11.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein II:

Mittwoch, 20.03.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 10.04.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 03.07.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 10.07.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 06.11.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 13.11.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein III:

Donnerstag, 21.03.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 11.04.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 04.07.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 11.07.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 07.11.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 14.11.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

99,00 EUR  je Baustein

pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht

Dr. Rainer Koch

Rechtsanwalt

Markus Bettingen

Rechtsanwalt

Nancy Brandt

Rechtsanwältin

Sven Bach

Rechtsanwalt

Thomas Huber

Rechtsanwalt

 

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Dieses Fachseminar ist bei folgenden Kammern anerkannt:

Brandenburgische Architektenkammer

anerkannt

Architektenkammer Berlin

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

6 Fortbildungspunkte

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

4 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Hessische Ingenieurekammer

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Thüringen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Sachsen

anerkannt

Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen können diese Veranstaltung ebenfalls als Weiterbildung einreichen, da das Seminar bereits bei anderen Kammern in der Regel mit 8 Fortbildungsstunden registriert und anerkannt ist.