Online-Seminar
Bauüberwachung mit System I
Baustein I: Anforderungen an die praktische Überwachungstätigkeit
I. Was ist Gegenstand, Ziel und Inhalt der Bauüberwachungspflicht?
- Welche Folge hat es, dass Bauüberwachung eine werkvertragliche Leistung darstellt?
- Welche haftungsrechtliche Folge haben Bauüberwachungsfehler?
- Wodurch wird ein Baumangel zum Überwachungsmangel?
II. Praktische Überwachungstätigkeit
- Kann der Bauherr Anwesenheitspflichten vorgeben?
- Was muss kontrolliert werden? Wie muss kontrolliert werden?
- Wann und wie oft muss kontrolliert werden?
- Welches ist die wichtigste Kontrollmaßnahme?
- Wie müssen An- und Einweisungen erfolgen?
- Was versteht man unter „handwerklichen Selbstverständlichkeiten“?
III. Bedeutung von Darlegungs- und Beweislastfragen
- Ist jeder Baumangel ein Überwachungsmangel?
- Wer trägt die Beweislast für das Vorliegen von Überwachungsfehlern?
- Was versteht man unter dem sog. Anscheinsbeweis?
Bauüberwachung mit System II
Baustein II: Baudokumentation und Mängelmanagement
I. Bedeutung und Inhalte der Bauablaufdokumentation
- Was muss die Dokumentation zwingend beinhalten und warum?
- Welche Mindestinhalte muss das Bautagebuch haben?
- Was gehört in die Baustellenprotokolle?
- Wer führt die Bauablaufkorrespondenz?
II.Was ist überhaupt ein Mangel?
- Reicht die Einhaltung von DIN-Normen für die Mängelfreiheit?
- Was versteht man unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
- Welcher Zeitpunkt ist für die Bewertung der Bauqualität maßgebend?
- Welche Bedeutung hat die Einhaltung der vereinbarten Beschaffenheit?
III.Umgang mit Mängeln
- Wie erfolgt eine rechtssichere Mängelrüge?
- Welche Folgen greifen bei unterlassener Mängelbeseitigung?
- Wann kann die Ersatzvornahme durch Drittunternehmen eingeleitet werden?
Bauüberwachung mit System III
Baustein III: Vermeidung von Haftungs- und Sicherheitsrisiken am Bau
I.Haftung für Überwachungsmängel
- Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?
- Wie lange haftet der Unternehmer?
- Wie lange haftet der Planer?
- Wann beginnt die Haftungsfrist?
- Wie kann man Haftungsfristen verkürzen?
- Wie erfolgt die Abnahme der Planerleistung?
II.Fragen der Haftungsbeschränkung
- Kann man die Haftung vertraglich ausschließen?
- Besteht auch bei geringem Honorar ein Haftungsrisiko?
- Was ist „baubegleitende Qualitätskontrolle“?
- Greift die Haftung auch bei Gefälligkeiten?
III.Haftungsschnittstellen Architekt (Objektplaner) / Fachplaner
- Haftet der Architekt auch für Fehler des Fachplaners?
- Welches Pflichtenverhältnis besteht zwischen Architekt und Fachplaner?
- Welche Besonderheiten bestehen zwischen General- und Subplaner?
- Was ist, wenn Planung und Überwachung getrennt vergeben werden?
IV.Sicherheit am Bau
- Welche Rolle spielt der Bauüberwacher bei der Unfallverhütung?
- Welche Funktion hat der Bauleiter bzw. Fachbauleiter nach der Landesbauordnung?
- Abgrenzungsfragen der Sicherheit am Bau zwischen SiGeKo, Bauleiter, Bauherr,
- Bauüberwacher und Auftragnehmer.
- Welche Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung gibt es?
Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:
Baustein I:
Dienstag, 21.11.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 28.11.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein II:
Mittwoch, 22.11.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 29.11.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein III:
Donnerstag, 23.11.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 30.11.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
89,00 EUR je Baustein
pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht

Dr. Rainer Koch
Rechtsanwalt

Markus Bettingen
Rechtsanwalt

Nancy Brandt
Rechtsanwältin

Sven Bach
Rechtsanwalt

Thomas Huber
Rechtsanwalt
Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern
Dieses Fachseminar ist bei folgenden Kammern anerkannt:
Brandenburgische Architektenkammer
anerkannt
Architektenkammer Berlin
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
6 Fortbildungspunkte
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Baden-Württemberg
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
4 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Hessen
8 Fortbildungspunkte
Hessische Ingenieurekammer
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Thüringen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Sachsen
anerkannt
Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen können diese Veranstaltung ebenfalls als Weiterbildung einreichen, da das Seminar bereits bei anderen Kammern in der Regel mit 8 Fortbildungsstunden registriert und anerkannt ist.