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Online-Seminar

Bauzeit Verzug Behinderung

Online-Seminar

Bauzeit Verzug Behinderung I

Baustein I: Bauzeitplanung und Grundlagen des Verzugs

I. Vertragliche Regelungen zur Bauzeit

  1. Welche Bauzeitregelungen im Bauvertrag sind wichtig?
  2. Gibt es rechtliche Vorgaben zu Bauzeitangaben?
  3. Was ist, wenn Bauzeitangaben fehlen?
  4. Wann ist von einem Ausführungsbeginn auszugehen?

 

II. Grundlagen und Rechtsfolgen des Verzugs

  1. Wann liegt Verzug vor?
  2. Was ist eine Kalenderfrist? Welche Bedeutung hat sie?
  3. Welche Bedeutung hat der Bauzeitenplan?
  4. Welche Rechtsfolgen kann der Verzug auslösen?
  5. Wann bestehen Schadensersatzansprüche?
  6. Wann kann Vertragsstrafe verlangt werden?
  7. Was ist, wenn der AN dem Verzug nicht abhilft?

Bauzeit Verzug Behinderung II

Baustein II: Stockender Bauablauf und Behinderung

I. Stockender Bauablauf

  1. Gibt es Verzug auch ohne Fristüberschreitung?
  2. Welche Pflichten hat der AN im Hinblick auf die Baustellenausstattung?
  3. Welche Möglichkeiten hat der AG, um Baumaßnahmen zu beschleunigen?
  4. Welche Vertragsklauseln sind zur Beschleunigung des Bauablaufs zweckmäßig?

 

II. Behinderung und Folgen

  1. Wann und wie ist eine Behinderung durch den AN anzuzeigen?
  2. Was ist die primäre Rechtsfolge einer Behinderung?
  3. Wie und wann erfolgt eine Bauzeitanpassung bei Behinderungssituationen?
  4. Wann gibt es Schadensersatz für den AN, wann Entschädigung?
  5. Stellt schlechtes Wetter eine Behinderung dar?
  6. Was ist, wenn die Behinderung wegfällt?
  7. Kann der AN bei Bauzeitstörungen kündigen?

Bauzeit Verzug Behinderung III

Baustein III: Bauzeitanpassung bei Nachträgen und Planerhonorar bei Störungen

I. Welche Auswirkungen haben Nachträge auf die Bauzeit?

  1. Liegt in einer Nachtragsanordnung ein Behinderungsfall?
  2. Kann der AG eine Verschiebung der Bauzeit anordnen?
  3. Sind Mehrkosten zu vergüten, die aus einer angeordneten Verschiebung der Bauzeit resultieren?
  4. Welche Ansprüche des AN bestehen, wenn Planlieferverzüge zu Mehrkosten führen?
  5. Welche Folgen kann eine verzögerte öffentliche Auftragsvergabe haben?

 

II. Wann können Architekten und Ingenieure Mehrhonorar bei Planungs- und Bauzeitstörungen beanspruchen?

  1. Gibt es Regelungen zur Bauzeit in der HOAI?
  2. Was sagt die Rechtsprechung?
  3. Nach welchen Anspruchsgrundlagen kann eine Abrechnung erfolgen?
  4. Warum sind Zeitvorgaben für den Planungs- und Bauablauf sinnvoll?
  5. Was ist, wenn keine Zeitvorgaben bestehen?
  6. Nach welcher wichtigen Vorschrift kommen Entschädigungsansprüche bei Störungen in Betracht?
  7. Was ist, wenn der AG die Störungen verantwortlich verursacht hat?
  8. Kann eine Vertragsbeendigung bei Störungen in Betracht kommen?

Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:

 

Baustein I:

Dienstag, 14.01.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 21.01.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Montag, 28.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 06.05.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 19.08.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 26.08.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein II:

Mittwoch, 15.01.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 22.01.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 29.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 07.05.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 20.08.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 27.08.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein III:

Donnerstag, 16.01.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 23.01.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 30.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 08.05.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 21.08.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 28.08.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

99,00 EUR  je Baustein

pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht

Dr. Rainer Koch

Rechtsanwalt

Markus Bettingen

Rechtsanwalt

Thomas Huber

Rechtsanwalt

Tobias Borschel

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Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Dieses Fachseminar ist 2024 bei folgenden Kammern anerkannt:

Die Anerkennung für 2025 ist bereits in Bearbeitung und wird im gleichen Umfang erwartet.

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

8 Fortbildungspunkte

Hamburgische Architektenkammer

anerkannt

Brandenburgische Architektenkammer

anerkannt

Architektenkammer Berlin

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

8 Fortbildungspunkte

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

6 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Hessische Ingenieurekammer

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Thüringen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Thüringen

8 Weiterbildungsstunden

Architektenkammer Sachsen

8 Fortbildungsstunden

Architektenkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Saarland

8 Fortbildungspunkte