Online-Seminar
Bauzeit Verzug Behinderung I
Baustein I: Bauzeitplanung und Grundlagen des Verzugs
I. Vertragliche Regelungen zur Bauzeit
- Welche Bauzeitregelungen im Bauvertrag sind wichtig?
- Gibt es rechtliche Vorgaben zu Bauzeitangaben?
- Was ist, wenn Bauzeitangaben fehlen?
- Wann ist von einem Ausführungsbeginn auszugehen?
II. Grundlagen und Rechtsfolgen des Verzugs
- Wann liegt Verzug vor?
- Was ist eine Kalenderfrist? Welche Bedeutung hat sie?
- Welche Bedeutung hat der Bauzeitenplan?
- Welche Rechtsfolgen kann der Verzug auslösen?
- Wann bestehen Schadensersatzansprüche?
- Wann kann Vertragsstrafe verlangt werden?
- Was ist, wenn der AN dem Verzug nicht abhilft?
Bauzeit Verzug Behinderung II
Baustein II: Stockender Bauablauf und Behinderung
I. Stockender Bauablauf
- Gibt es Verzug auch ohne Fristüberschreitung?
- Welche Pflichten hat der AN im Hinblick auf die Baustellenausstattung?
- Welche Möglichkeiten hat der AG, um Baumaßnahmen zu beschleunigen?
- Welche Vertragsklauseln sind zur Beschleunigung des Bauablaufs zweckmäßig?
II. Behinderung und Folgen
- Wann und wie ist eine Behinderung durch den AN anzuzeigen?
- Was ist die primäre Rechtsfolge einer Behinderung?
- Wie und wann erfolgt eine Bauzeitanpassung bei Behinderungssituationen?
- Wann gibt es Schadensersatz für den AN, wann Entschädigung?
- Stellt schlechtes Wetter eine Behinderung dar?
- Was ist, wenn die Behinderung wegfällt?
- Kann der AN bei Bauzeitstörungen kündigen?
Bauzeit Verzug Behinderung III
Baustein III: Bauzeitanpassung bei Nachträgen und Planerhonorar bei Störungen
I. Welche Auswirkungen haben Nachträge auf die Bauzeit?
- Liegt in einer Nachtragsanordnung ein Behinderungsfall?
- Kann der AG eine Verschiebung der Bauzeit anordnen?
- Sind Mehrkosten zu vergüten, die aus einer angeordneten Verschiebung der Bauzeit resultieren?
- Welche Ansprüche des AN bestehen, wenn Planlieferverzüge zu Mehrkosten führen?
- Welche Folgen kann eine verzögerte öffentliche Auftragsvergabe haben?
II. Wann können Architekten und Ingenieure Mehrhonorar bei Planungs- und Bauzeitstörungen beanspruchen?
- Gibt es Regelungen zur Bauzeit in der HOAI?
- Was sagt die Rechtsprechung?
- Nach welchen Anspruchsgrundlagen kann eine Abrechnung erfolgen?
- Warum sind Zeitvorgaben für den Planungs- und Bauablauf sinnvoll?
- Was ist, wenn keine Zeitvorgaben bestehen?
- Nach welcher wichtigen Vorschrift kommen Entschädigungsansprüche bei Störungen in Betracht?
- Was ist, wenn der AG die Störungen verantwortlich verursacht hat?
- Kann eine Vertragsbeendigung bei Störungen in Betracht kommen?
Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:
Baustein I:
Dienstag, 14.01.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 21.01.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Montag, 28.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 06.05.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 19.08.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 26.08.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein II:
Mittwoch, 15.01.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 22.01.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 29.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 07.05.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 20.08.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 27.08.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein III:
Donnerstag, 16.01.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 23.01.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 30.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 08.05.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 21.08.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 28.08.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
99,00 EUR je Baustein
pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht
Dr. Rainer Koch
Rechtsanwalt
Markus Bettingen
Rechtsanwalt
Thomas Huber
Rechtsanwalt
Tobias Borschel
Rechtsanwalt
Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern
Dieses Fachseminar ist 2024 bei folgenden Kammern anerkannt:
Die Anerkennung für 2025 ist bereits in Bearbeitung und wird im gleichen Umfang erwartet.
Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
8 Fortbildungspunkte
Hamburgische Architektenkammer
anerkannt
Brandenburgische Architektenkammer
anerkannt
Architektenkammer Berlin
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
8 Fortbildungspunkte
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Baden-Württemberg
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
6 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Hessen
8 Fortbildungspunkte
Hessische Ingenieurekammer
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Thüringen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Thüringen
8 Weiterbildungsstunden
Architektenkammer Sachsen
8 Fortbildungsstunden
Architektenkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Saarland
8 Fortbildungspunkte