Online-Seminar
Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie Abrechnung nach HOAI 2021
Baustein I: HOAI-Abrechnungsgrundlagen, Inhalte von Planerverträgen und Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern
I. Änderungen der HOAI-Abrechnungsgrundlagen durch die HOAI 2021
- Wie sollte die Honorarfestlegung erfolgen (Auswirkungen EuGH vom 4.7.2019)?
- Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Wegfall des gesetzlichen Preisrahmens der HOAI-Mindest- und Höchstsätze (Auswirkungen EuGH vom 4.7.2019)?
- Was enthält die HOAI 2021 für Neuerungen?
- Welche Besonderheiten gelten bei kommunalen Auftraggebern?
II. Welche Besonderheiten sind bei Anbahnung des Planervertrags zu beachten?
- Was versteht die Rechtsprechung unter Akquisitionsphase?
- Welche Möglichkeiten bieten sich, um die Akquisitionsphase zu verkürzen?
- Was versteht man unter Bedarfsplanung und wann ist sie sinnvoll?
- Wann ist eine Widerrufsbelehrung zu erteilen und welche Folgen hat deren Unterlassung?
- Nach welchen Kriterien bestimmt sich das Leistungsziel?
- Ist eine generelle Bezugnahme auf HOAI-Leistungen sinnvoll?
- Worauf ist bei Baukostenangaben und Baukostenprognosen zu achten?
- Welche rechtlichen Folgewirkungen hat das Erreichen bzw. Nichterreichen des werk-vertraglichen Leistungserfolges?
- Welche Haftungsbeschränkungen sind möglich und zulässig?
III. Was ist wichtig bei Vergabe öffentlicher Planungsaufträge? (Grundzüge)
- Wann muss eine Ausschreibung nach GWB und VgV erfolgen?
- Wie wird der Schwellenwert ermittelt? Gilt HOAI-Preisrecht?
- Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen?
Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie Abrechnung nach HOAI 2021
Baustein II: Prüffähigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Honorarrechnung sowie Bauen im Bestand
I. Welche Bedeutung hat die Prüffähigkeit der Honorarrechnung?
- Wann wird die Honorarforderung fällig?
- Welche Kriterien gelten für die Prüffähigkeit?
- Was ist bei fehlender Prüffähigkeit der Rechnung?
II. Welche Abrechnungsgrundlagen sind inhaltlich wichtig?
- Nach welchen Vorgaben sind die anrechenbaren Kosten zu ermitteln?
- Wann kommt eine Honorarreduzierung bei Teilleistungen in Betracht?
- Wann sind die anrechenbaren Kosten der technischen Ausrüstung bei Architekten- bzw. Ingenieurleistungen zu berücksichtigen?
- Welche Vorgaben gelten für die richtige Ermittlung der Honorarzone?
- Berücksichtigung der Honorarabrechnungsparameter – Beispielrechnung
- Wie werden Nebenkosten abgerechnet?
- Warum ist die objektbezogene Trennung wichtig?
III. Welche Vereinbarungen sind für das „Bauen im Bestand“ zu treffen?
- Inwieweit ist mitzuverarbeitende vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigungsfähig?
- Wann und in welcher Höhe kommt ein Umbauzuschlag in Betracht?
- Was ist, wenn kein Umbauzuschlag vereinbart ist?
- Welche Möglichkeiten eröffnen sich durch die HOAI 2021?
Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie Abrechnung nach HOAI 2021
Baustein III: Planerische Nachtragsleistungen und gestörte Abläufe
I. Wie werden planerische Nachtragsleistungen abgerechnet?
- Was sind überhaupt Nachträge im Planungsbereich?
- Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Planernachträge?
- Wo liegen die Unterschiede zwischen Varianten und Alternativen?
- Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungserweiterungen?
- Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungsänderungen?
- Wie werden „Besondere Leistungen“ abgerechnet?
- Wie wird die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen vergütet?
II. Ansprüche bei gestörten Planerleistungen
- Welche Schäden/Kosten kommen in Betracht?
- Was kann einen planerischen Mehraufwand darstellen?
- Was ist, wenn es nicht weitergeht?
- Dokumentationserfordernisse
Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:
Baustein I:
Dienstag, 28.01.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 04.02.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 13.05.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 20.05.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 02.09.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 09.09.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 25.11.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 02.12.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein II:
Mittwoch, 29.01.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 05.02.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 14.05.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 21.05.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 03.09.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 10.09.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 26.11.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 03.12.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein III:
Donnerstag, 30.01.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 06.02.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 15.05.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 22.05.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 04.09.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 11.09.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 27.11.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 04.12.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
99,00 EUR je Baustein
pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht

Dr. Rainer Koch
Rechtsanwalt

Markus Bettingen
Rechtsanwalt

Thomas Huber
Rechtsanwalt

Tobias Borschel
Rechtsanwalt
Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern
Dieses Fachseminar war 2024 bei folgenden Kammern anerkannt:
Die Anerkennung für 2025 ist bereits in Bearbeitung und wird im gleichen Umfang erwartet.
Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
8 Fortbildungspunkte
Hamburgische Architektenkammer
anerkannt
Brandenburgische Architektenkammer
anerkannt
Architektenkammer Berlin
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
8 Fortbildungspunkte
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Baden-Württemberg
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
6 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Hessen
8 Fortbildungspunkte
Hessische Ingenieurekammer
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Thüringen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Thüringen
8 Weiterbildungsstunden
Architektenkammer Sachsen
8 Fortbildungsstunden
Architektenkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Saarland
8 Fortbildungspunkte