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Online-Seminar

Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie Abrechnung nach HOAI 2021

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Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie Abrechnung nach HOAI 2021

Baustein I: HOAI-Abrechnungsgrundlagen, Inhalte von Planerverträgen und Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern

I. Änderungen der HOAI-Abrechnungsgrundlagen durch die HOAI 2021

  • Wie sollte die Honorarfestlegung erfolgen (Auswirkungen EuGH vom 4.7.2019)?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Wegfall des gesetzlichen Preisrahmens der HOAI-Mindest- und Höchstsätze (Auswirkungen EuGH vom 4.7.2019)?
  • Was enthält die HOAI 2021 für Neuerungen?
  • Welche Besonderheiten gelten bei kommunalen Auftraggebern?

 

II. Welche Besonderheiten sind bei Anbahnung des Planervertrags zu beachten?

  • Was versteht die Rechtsprechung unter Akquisitionsphase?
  • Welche Möglichkeiten bieten sich, um die Akquisitionsphase zu verkürzen?
  • Was versteht man unter Bedarfsplanung und wann ist sie sinnvoll?
  • Wann ist eine Widerrufsbelehrung zu erteilen und welche Folgen hat deren Unterlassung?
  • Nach welchen Kriterien bestimmt sich das Leistungsziel?
  • Ist eine generelle Bezugnahme auf HOAI-Leistungen sinnvoll?
  • Worauf ist bei Baukostenangaben und Baukostenprognosen zu achten?
  • Welche rechtlichen Folgewirkungen hat das Erreichen bzw. Nichterreichen des werk-vertraglichen Leistungserfolges?
  • Welche Haftungsbeschränkungen sind möglich und zulässig?

 

III. Was ist wichtig bei Vergabe öffentlicher Planungsaufträge? (Grundzüge)

  • Wann muss eine Ausschreibung nach GWB und VgV erfolgen?
  • Wie wird der Schwellenwert ermittelt? Gilt HOAI-Preisrecht?
  • Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen?

Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie Abrechnung nach HOAI 2021

 Baustein II: Prüffähigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Honorarrechnung sowie Bauen im Bestand

I. Welche Bedeutung hat die Prüffähigkeit der Honorarrechnung?

  • Wann wird die Honorarforderung fällig?
  • Welche Kriterien gelten für die Prüffähigkeit?
  • Was ist bei fehlender Prüffähigkeit der Rechnung?

 

II. Welche Abrechnungsgrundlagen sind inhaltlich wichtig?

  • Nach welchen Vorgaben sind die anrechenbaren Kosten zu ermitteln?
  • Wann kommt eine Honorarreduzierung bei Teilleistungen in Betracht?
  • Wann sind die anrechenbaren Kosten der technischen Ausrüstung bei Architekten- bzw. Ingenieurleistungen zu berücksichtigen?
  • Welche Vorgaben gelten für die richtige Ermittlung der Honorarzone?
  • Berücksichtigung der Honorarabrechnungsparameter – Beispielrechnung
  • Wie werden Nebenkosten abgerechnet?
  • Warum ist die objektbezogene Trennung wichtig?

 

III. Welche Vereinbarungen sind für das „Bauen im Bestand“ zu treffen?

  • Inwieweit ist mitzuverarbeitende vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigungsfähig?
  • Wann und in welcher Höhe kommt ein Umbauzuschlag in Betracht?
  • Was ist, wenn kein Umbauzuschlag vereinbart ist?
  • Welche Möglichkeiten eröffnen sich durch die HOAI 2021?

Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie Abrechnung nach HOAI 2021

Baustein III: Planerische Nachtragsleistungen und gestörte Abläufe

I. Wie werden planerische Nachtragsleistungen abgerechnet?

  • Was sind überhaupt Nachträge im Planungsbereich?
  • Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Planernachträge?
  • Wo liegen die Unterschiede zwischen Varianten und Alternativen?
  • Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungserweiterungen?
  • Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungsänderungen?
  • Wie werden „Besondere Leistungen“ abgerechnet?
  • Wie wird die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen vergütet?

 

II. Ansprüche bei gestörten Planerleistungen

  • Welche Schäden/Kosten kommen in Betracht?
  • Was kann einen planerischen Mehraufwand darstellen?
  • Was ist, wenn es nicht weitergeht?
  • Dokumentationserfordernisse

Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:

Baustein I:

Dienstag, 28.01.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 04.02.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 13.05.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 20.05.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 02.09.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 09.09.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 25.11.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 02.12.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein II:

Mittwoch, 29.01.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 05.02.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 14.05.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 21.05.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 03.09.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 10.09.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 26.11.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 03.12.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein III:

Donnerstag, 30.01.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 06.02.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 15.05.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 22.05.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 04.09.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 11.09.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 27.11.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 04.12.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

99,00 EUR  je Baustein

pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht

Dr. Rainer Koch

Rechtsanwalt

Markus Bettingen

Rechtsanwalt

Thomas Huber

Rechtsanwalt

Tobias Borschel

Rechtsanwalt

 

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Dieses Fachseminar war 2024 bei folgenden Kammern anerkannt:

Die Anerkennung für 2025 ist bereits in Bearbeitung und wird im gleichen Umfang erwartet.

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

8 Fortbildungspunkte

Hamburgische Architektenkammer

anerkannt

Brandenburgische Architektenkammer

anerkannt

Architektenkammer Berlin

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

8 Fortbildungspunkte

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

6 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Hessische Ingenieurekammer

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Thüringen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Thüringen

8 Weiterbildungsstunden

Architektenkammer Sachsen

8 Fortbildungsstunden

Architektenkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Saarland

8 Fortbildungspunkte