Online-Seminar
Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie neue Honorarordnung 2021 I
Baustein I: Akquisitionsphase sowie Abschluss und Inhalte des Planervertrags
I. Welche Besonderheiten sind bei Anbahnung des Planervertrags zu beachten?
- Was versteht die Rechtsprechung unter Akquisitionsphase?
- Welche Möglichkeiten bieten sich, um die Akquisitionsphase zu verkürzen?
- Was versteht man unter Bedarfsplanung und wann ist sie sinnvoll?
- Wann ist eine Widerrufsbelehrung zu erteilen und welche Folgen hat deren Unterlassung?
II. Welche Inhalte des Planervertrags sind wichtig?
- Nach welchen Kriterien bestimmt sich das Leistungsziel?
- Ist eine generelle Bezugnahme auf HOAI-Leistungen sinnvoll?
- Worauf ist bei Baukostenangaben und Baukostenprognosen zu achten?
- Welche rechtlichen Folgewirkungen hat das Erreichen bzw. Nichterreichen des werk-vertraglichen Leistungserfolges?
- Welche Haftungsbeschränkungen sind möglich und zulässig?
III. Welche Inhalte Formalitäten sind bei der Honorarvereinbarung zu beachten?
- Wie sollte die Honorarfestlegung erfolgen (Auswirkungen EuGH vom 4.7.2019)?
- Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Wegfall des gesetzlichen Preisrahmens der HOAI-Mindest- und Höchstsätze (Auswirkungen EuGH vom 4.7.2019)?
- NEU: Was bringt die HOAI ab dem 01.01.2021?
- Können Pauschal- und Zeithonorare vereinbart werden?
- Welche Besonderheiten gelten bei kommunalen Auftraggebern?
IV. Was ist wichtig bei Vergabe öffentlicher Planungsaufträge? (Grundzüge)
- Wann muss eine Ausschreibung nach GWB und VgV erfolgen?
- Wie wird der Schwellenwert ermittelt? Gilt HOAI-Preisrecht?
- Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen?
Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie neue Honorarordnung 2021 II
Baustein II: Prüffähigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Honorarrechnung
I. Welche Bedeutung hat die Prüffähigkeit der Honorarrechnung?
- Wann wird die Honorarforderung fällig?
- Welche Kriterien gelten für die Prüffähigkeit?
- Was ist bei fehlender Prüffähigkeit der Rechnung?
II. Welche Abrechnungsgrundlagen sind inhaltlich wichtig?
- Nach welchen Vorgaben sind die anrechenbaren Kosten zu ermitteln?
- Wann kommt eine Honorarreduzierung bei Teilleistungen in Betracht?
- Wann sind die anrechenbaren Kosten der technischen Ausrüstung bei Architekten- bzw. Ingenieurleistungen zu berücksichtigen?
- Welche Vorgaben gelten für die richtige Ermittlung der Honorarzone?
- Berücksichtigung der Honorarabrechnungsparameter – Beispielrechnung
- Wie werden Nebenkosten abgerechnet?
- Warum ist die objektbezogene Trennung wichtig?
Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie neue Honorarordnung 2021 III
Baustein III: Bauen im Bestand und planerische Nachtragsleistungen
I. Welche Vereinbarungen sind für das „Bauen im Bestand“ zu treffen?
- Inwieweit ist mitzuverarbeitende vorhandene Bausubstanz bei den
- anrechenbaren Kosten berücksichtigungsfähig?
- Wann und in welcher Höhe kommt ein Umbauzuschlag in Betracht?
- Was ist, wenn kein Umbauzuschlag vereinbart ist?
- NEU: Welche Möglichkeiten eröffnen sich durch die HOAI ab dem 01.01.2021?
II. Wie werden planerische Nachtragsleistungen abgerechnet?
- Was sind überhaupt Nachträge im Planungsbereich?
- Wo liegen die Unterschiede zwischen Varianten und Alternativen?
- Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungserweiterungen?
- Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungsänderungen?
- Wie werden „Besondere Leistungen“ abgerechnet?
- Wie wird die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen vergütet?
III. Grundlagen zur angemessenen Honorarermittlung für Planerleistungen
- NEU: Welche Möglichkeiten ergeben sich aus der HOAI 2021?
- Welche Kosten fallen wann, wo und wie an?
- Auf welchen Vorgaben sollte die Vergütungskalkulation aufbauen?
Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:
Baustein I:
Dienstag, 04.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 11.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 08.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 15.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein II:
Mittwoch, 05.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 12.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 09.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 16.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein III:
Donnerstag, 06.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 13.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 10.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 17.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
99,00 EUR je Baustein
pro Person zzgl. MwSt.
Profitieren Sie in unseren Seminaren von Expertenwissen.
Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht
Dr. Rainer Koch
Rechtsanwalt
Markus Bettingen
Rechtsanwalt
Thomas Huber
Rechtsanwalt
Tobias Borschel
Rechtsanwalt
Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern
Dieses Fachseminar ist 2024 bei folgenden Kammern anerkannt:
Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
8 Fortbildungspunkte
Hamburgische Architektenkammer
anerkannt
Brandenburgische Architektenkammer
anerkannt
Architektenkammer Berlin
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
8 Fortbildungspunkte
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Baden-Württemberg
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
6 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Hessen
8 Fortbildungspunkte
Hessische Ingenieurekammer
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Thüringen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Thüringen
8 Weiterbildungsstunden
Architektenkammer Sachsen
8 Fortbildungsstunden
Architektenkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Saarland
8 Fortbildungspunkte