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Online-Seminar

Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie neue Honorarordnung 2021

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Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie neue Honorarordnung 2021 I

Baustein I: Akquisitionsphase sowie Abschluss und Inhalte des Planervertrags

I. Welche Besonderheiten sind bei Anbahnung des Planervertrags zu beachten?

  • Was versteht die Rechtsprechung unter Akquisitionsphase?
  • Welche Möglichkeiten bieten sich, um die Akquisitionsphase zu verkürzen?
  • Was versteht man unter Bedarfsplanung und wann ist sie sinnvoll?
  • Wann ist eine Widerrufsbelehrung zu erteilen und welche Folgen hat deren Unterlassung?

 

II. Welche Inhalte des Planervertrags sind wichtig?

  • Nach welchen Kriterien bestimmt sich das Leistungsziel?
  • Ist eine generelle Bezugnahme auf HOAI-Leistungen sinnvoll?
  • Worauf ist bei Baukostenangaben und Baukostenprognosen zu achten?
  • Welche rechtlichen Folgewirkungen hat das Erreichen bzw. Nichterreichen des werk-vertraglichen Leistungserfolges?
  • Welche Haftungsbeschränkungen sind möglich und zulässig?

 

III. Welche Inhalte Formalitäten sind bei der Honorarvereinbarung zu beachten?

  • Wie sollte die Honorarfestlegung erfolgen (Auswirkungen EuGH vom 4.7.2019)?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Wegfall des gesetzlichen Preisrahmens der HOAI-Mindest- und Höchstsätze (Auswirkungen EuGH vom 4.7.2019)?
  • NEU: Was bringt die HOAI ab dem 01.01.2021?
  • Können Pauschal- und Zeithonorare vereinbart werden?
  • Welche Besonderheiten gelten bei kommunalen Auftraggebern?

 

IV. Was ist wichtig bei Vergabe öffentlicher Planungsaufträge? (Grundzüge)

  • Wann muss eine Ausschreibung nach GWB und VgV erfolgen?
  • Wie wird der Schwellenwert ermittelt? Gilt HOAI-Preisrecht?
  • Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen?

Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie neue Honorarordnung 2021 II

Baustein II: Prüffähigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Honorarrechnung

I. Welche Bedeutung hat die Prüffähigkeit der Honorarrechnung?

  • Wann wird die Honorarforderung fällig?
  • Welche Kriterien gelten für die Prüffähigkeit?
  • Was ist bei fehlender Prüffähigkeit der Rechnung?

 

II. Welche Abrechnungsgrundlagen sind inhaltlich wichtig?

  • Nach welchen Vorgaben sind die anrechenbaren Kosten zu ermitteln?
  • Wann kommt eine Honorarreduzierung bei Teilleistungen in Betracht?
  • Wann sind die anrechenbaren Kosten der technischen Ausrüstung bei Architekten- bzw. Ingenieurleistungen zu berücksichtigen?
  • Welche Vorgaben gelten für die richtige Ermittlung der Honorarzone?
  • Berücksichtigung der Honorarabrechnungsparameter – Beispielrechnung
  • Wie werden Nebenkosten abgerechnet?
  • Warum ist die objektbezogene Trennung wichtig?

Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie neue Honorarordnung 2021 III

Baustein III: Bauen im Bestand und planerische Nachtragsleistungen

I. Welche Vereinbarungen sind für das „Bauen im Bestand“ zu treffen?

  • Inwieweit ist mitzuverarbeitende vorhandene Bausubstanz bei den
  • anrechenbaren Kosten berücksichtigungsfähig?
  • Wann und in welcher Höhe kommt ein Umbauzuschlag in Betracht?
  • Was ist, wenn kein Umbauzuschlag vereinbart ist?
  • NEU: Welche Möglichkeiten eröffnen sich durch die HOAI ab dem 01.01.2021?

 

II. Wie werden planerische Nachtragsleistungen abgerechnet?

  • Was sind überhaupt Nachträge im Planungsbereich?
  • Wo liegen die Unterschiede zwischen Varianten und Alternativen?
  • Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungserweiterungen?
  • Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungsänderungen?
  • Wie werden „Besondere Leistungen“ abgerechnet?
  • Wie wird die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen vergütet?

 

III. Grundlagen zur angemessenen Honorarermittlung für Planerleistungen

  • NEU: Welche Möglichkeiten ergeben sich aus der HOAI 2021?
  • Welche Kosten fallen wann, wo und wie an?
  • Auf welchen Vorgaben sollte die Vergütungskalkulation aufbauen?

Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:

 

Baustein I:

Dienstag, 04.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 11.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 08.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 15.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein II:

Mittwoch, 05.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 12.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 09.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 16.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein III:

Donnerstag, 06.06.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 13.06.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 10.10.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 17.10.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

99,00 EUR  je Baustein

pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht

Dr. Rainer Koch

Rechtsanwalt

Markus Bettingen

Rechtsanwalt

Thomas Huber

Rechtsanwalt

Tobias Borschel

Rechtsanwalt

 

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Dieses Fachseminar ist 2024 bei folgenden Kammern anerkannt:

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

8 Fortbildungspunkte

Hamburgische Architektenkammer

anerkannt

Brandenburgische Architektenkammer

anerkannt

Architektenkammer Berlin

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

8 Fortbildungspunkte

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

6 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Hessische Ingenieurekammer

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Thüringen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Thüringen

8 Weiterbildungsstunden

Architektenkammer Sachsen

8 Fortbildungsstunden

Architektenkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Saarland

8 Fortbildungspunkte