Online-Seminar
Nachtragsmanagement am Bau I
Baustein I: Nachträge und deren Vergütung nach VOB/B
I. Grundlagen des Nachtragsrechts nach VOB/B
- Was ist ein Nachtrag? – Begriffe und Definitionen
- Nachtragsvermeidung Nr. 1 – Vollständige, richtige und widerspruchsfreie Leistungsbeschreibung
- Welche (vor)vertraglichen Prüfungs- und Hinweispflichten hat der AN im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und welche Konsequenzen können sich ergeben?
II. Unter welchen Voraussetzungen kann der AG Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B Verlangen?
- Was versteht man unter einer Leistungsänderung?
- Was ist eine Zusatzleistung?
- Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung verweigern?
- Welche Vertragsklauseln zum Nachtragsrecht sind (un)wirksam?
III. Wann und wie sind Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B zu vergüten?
- Muss die Höhe der Nachtragsvergütung vor Ausführung der Leistung festgelegt werden?
- Kann der AN die Ausführung der Leistung verweigern, wenn der AG sein Nachtragsangebot nicht akzeptiert?
- Was ist, wenn der AG von vornherein die Zahlung einer Nachtragsvergütung ablehnt?
- Nach welchen Kalkulationsgrundlagen wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt?
- Wer trägt das Kalkulationsrisiko?
Nachtragsmanagement am Bau II
Baustein II: BGB-Nachtragsrecht; Vollmachten – Befugnisse; Auftragslose Leistungen; Mengenveränderungen
I. Wie werden Nachträge nach BGB abgewickelt und vergütet?
- Wann und unter welchen Voraussetzungen kann der AG Nachträge nach BGB-Werkvertragsrecht anordnen?
- Wann und wie sind Nachträge nach BGB zu vergüten?
- Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung nach BGB verweigern?
II. Welche Kompetenzen und Vollmachten hat der Planer im Nachtragsbereich?
- Darf der Architekt Nachträge zu Lasten des AG anordnen?
- Was bedeutet Haftung des vollmachtlosen Vertreters?
- Welche Besonderheiten gelten für kommunale Auftraggeber?
III. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?
- Kann der AG Beseitigung nicht beauftragter Leistungen verlangen?
- Unter welchen Voraussetzungen kann der AN Vergütung verlangen?
- Weshalb ist die Unterscheidung einer notwendigen und einer nützlichen Leistung von Bedeutung?
- Was heißt „mutmaßlicher Wille“ des AG?
IV. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen
- Wann greift die 10%-Grenze?
- Ist ein vertraglicher Ausschluss zulässig?
- Gibt es Änderungen beim Pauschalvertrag?
- Gibt es Fristen zur Preisanpassung?
Nachtragsmanagement am Bau III
Baustein III: Bauzeitnachträge und Sonderfälle; Honorar für Nachtragsprüfungen
I. Was sind Bauzeitnachträge? Wann und wie werden sie vergütet?
- Kann der AG einseitig Fristen bei Bauleistungen ändern?
- Welche Mitwirkungspflichten hat der AN bei Bauzeitanpassungen?
- Welche Vergütungsregelungen kommen bei Bauzeitänderungen in Betracht?
II. Besonderheiten bei der Nachtragsbearbeitung
- Was ist, wenn vereinbarte Leistungen „wegfallen“?
- Was ist, wenn sich die vereinbarte Leistung selbst nicht ändert, aber der Weg dorthin?
III. Wann und wie hat der Planer Anspruch auf Vergütung für die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen?
- Ist Nachtragsprüfung generell eine „Besondere Leistung“ und damit vergütungspflichtig?
- Was ist, wenn Nachträge auf fehlerhafter Ausschreibung beruhen?
- Deckt die HOAI Nachtragsprüfungen im Rahmen der Vergütung für die LPh 7 und 8 ab?
Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:
Baustein I:
Dienstag, 12.09.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 19.09.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein II:
Mittwoch, 13.09.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 20.09.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein III:
Donnerstag, 14.09.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 21.09.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
89,00 EUR je Baustein
pro Person zzgl. MwSt.
In Zusammenarbeit mit der Bauakademie Dr. Koch müssen wir ab dem 01. Januar 2024 unsere bisher stabile Preisstruktur etwas anpassen. Die Teilnahmegebühr an diesen Seminaren erhöht sich von 89,00 € auf 99,00 € (pro Modul, zzgl. MwSt.). Wir erhalten damit das hohe Qualitätsniveau unserer Weiterbildungen und freuen uns weiterhin auf Ihre rege Teilnahme.
Baustein I:
Dienstag, 16.01.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 23.01.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 30.04.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 14.05.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 03.12.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 10.12.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein II:
Mittwoch, 17.01.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 24.01.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 07.05.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 15.05.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 04.12.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 11.12.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein III:
Donnerstag, 18.01.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 25.01.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 08.05.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 16.05.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 05.12.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 12.12.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
99,00 EUR je Baustein
pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht

Dr. Rainer Koch
Rechtsanwalt

Markus Bettingen
Rechtsanwalt
Nancy Brandt
Rechtsanwältin

Sven Bach
Rechtsanwalt

Thomas Huber
Rechtsanwalt
Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern
Dieses Fachseminar ist bei folgenden Kammern anerkannt:
Brandenburgische Architektenkammer
anerkannt
Architektenkammer Berlin
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
6 Fortbildungspunkte
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Baden-Württemberg
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
4 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Hessen
8 Fortbildungspunkte
Hessische Ingenieurekammer
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Thüringen
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Sachsen
anerkannt
Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen können diese Veranstaltung ebenfalls als Weiterbildung einreichen, da das Seminar bereits bei anderen Kammern in der Regel mit 8 Fortbildungsstunden registriert und anerkannt ist.