Online-Seminar
Nachtragsmanagement am Bau I
Baustein I: Nachträge und deren Vergütung nach VOB/B
I. Grundlagen des Nachtragsrechts nach VOB/B
- Was ist ein Nachtrag? – Begriffe und Definitionen
- Nachtragsvermeidung Nr. 1 – Vollständige, richtige und widerspruchsfreie Leistungsbeschreibung
- Welche (vor)vertraglichen Prüfungs- und Hinweispflichten hat der AN im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und welche Konsequenzen können sich ergeben?
II. Unter welchen Voraussetzungen kann der AG Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B Verlangen?
- Was versteht man unter einer Leistungsänderung?
- Was ist eine Zusatzleistung?
- Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung verweigern?
- Welche Vertragsklauseln zum Nachtragsrecht sind (un)wirksam?
III. Wann und wie sind Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B zu vergüten?
- Muss die Höhe der Nachtragsvergütung vor Ausführung der Leistung festgelegt werden?
- Kann der AN die Ausführung der Leistung verweigern, wenn der AG sein Nachtragsangebot nicht akzeptiert?
- Was ist, wenn der AG von vornherein die Zahlung einer Nachtragsvergütung ablehnt?
- Nach welchen Kalkulationsgrundlagen wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt?
- Wer trägt das Kalkulationsrisiko?
Nachtragsmanagement am Bau II
Baustein II: BGB-Nachtragsrecht; Vollmachten – Befugnisse; Auftragslose Leistungen; Mengenveränderungen
I. Wie werden Nachträge nach BGB abgewickelt und vergütet?
- Wann und unter welchen Voraussetzungen kann der AG Nachträge nach BGB-Werkvertragsrecht anordnen?
- Wann und wie sind Nachträge nach BGB zu vergüten?
- Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung nach BGB verweigern?
II. Welche Kompetenzen und Vollmachten hat der Planer im Nachtragsbereich?
- Darf der Architekt Nachträge zu Lasten des AG anordnen?
- Was bedeutet Haftung des vollmachtlosen Vertreters?
- Welche Besonderheiten gelten für kommunale Auftraggeber?
III. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?
- Kann der AG Beseitigung nicht beauftragter Leistungen verlangen?
- Unter welchen Voraussetzungen kann der AN Vergütung verlangen?
- Weshalb ist die Unterscheidung einer notwendigen und einer nützlichen Leistung von Bedeutung?
- Was heißt „mutmaßlicher Wille“ des AG?
IV. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen
- Wann greift die 10%-Grenze?
- Ist ein vertraglicher Ausschluss zulässig?
- Gibt es Änderungen beim Pauschalvertrag?
- Gibt es Fristen zur Preisanpassung?
Nachtragsmanagement am Bau III
Baustein III: Bauzeitnachträge und Sonderfälle; Honorar für Nachtragsprüfungen
I. Was sind Bauzeitnachträge? Wann und wie werden sie vergütet?
- Kann der AG einseitig Fristen bei Bauleistungen ändern?
- Welche Mitwirkungspflichten hat der AN bei Bauzeitanpassungen?
- Welche Vergütungsregelungen kommen bei Bauzeitänderungen in Betracht?
II. Besonderheiten bei der Nachtragsbearbeitung
- Was ist, wenn vereinbarte Leistungen „wegfallen“?
- Was ist, wenn sich die vereinbarte Leistung selbst nicht ändert, aber der Weg dorthin?
III. Wann und wie hat der Planer Anspruch auf Vergütung für die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen?
- Ist Nachtragsprüfung generell eine „Besondere Leistung“ und damit vergütungspflichtig?
- Was ist, wenn Nachträge auf fehlerhafter Ausschreibung beruhen?
- Deckt die HOAI Nachtragsprüfungen im Rahmen der Vergütung für die LPh 7 und 8 ab?
Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:
Baustein I:
Dienstag, 03.12.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 10.12.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 01.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 08.04.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 08.07.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 15.07.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 28.10.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 04.11.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein II:
Mittwoch, 04.12.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 11.12.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 02.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 09.04.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 02.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 09.04.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 09.07.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 16.07.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 29.10.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 05.11.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr
Baustein III:
Donnerstag, 05.12.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 12.12.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 03.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 10.04.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 10.07.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 17.07.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 30.10.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 06.11.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
99,00 EUR je Baustein
pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht
Dr. Rainer Koch
Rechtsanwalt
Markus Bettingen
Rechtsanwalt
Thomas Huber
Rechtsanwalt
Tobias Borschel
Rechtsanwalt
Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern
Dieses Fachseminar ist 2024 bei folgenden Kammern anerkannt:
Die Anerkennung für 2025 ist bereits in Bearbeitung und wird im gleichen Umfang erwartet.
Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
8 Fortbildungspunkte
Hamburgische Architektenkammer
anerkannt
Brandenburgische Architektenkammer
anerkannt
Architektenkammer Berlin
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
8 Fortbildungspunkte
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
8 Fortbildungspunkte
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Baden-Württemberg
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
6 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Hessen
8 Fortbildungspunkte
Hessische Ingenieurekammer
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Thüringen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Thüringen
8 Weiterbildungsstunden
Architektenkammer Sachsen
8 Fortbildungsstunden
Architektenkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Ingenieurkammer Niedersachsen
8 Fortbildungspunkte
Architektenkammer Saarland
8 Fortbildungspunkte