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Online-Seminar

Nachtragsmanagement am Bau

Online-Seminar

Nachtragsmanagement am Bau I

Baustein I: Nachträge und deren Vergütung nach VOB/B

I. Grundlagen des Nachtragsrechts nach VOB/B

  1. Was ist ein Nachtrag? – Begriffe und Definitionen
  2. Nachtragsvermeidung Nr. 1 – Vollständige, richtige und widerspruchsfreie Leistungsbeschreibung
  3. Welche (vor)vertraglichen Prüfungs- und Hinweispflichten hat der AN im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und welche Konsequenzen können sich ergeben?

 

II. Unter welchen Voraussetzungen kann der AG Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B Verlangen?

  1. Was versteht man unter einer Leistungsänderung?
  2. Was ist eine Zusatzleistung?
  3. Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung verweigern?
  4. Welche Vertragsklauseln zum Nachtragsrecht sind (un)wirksam?

 

III. Wann und wie sind Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B zu vergüten?

  1. Muss die Höhe der Nachtragsvergütung vor Ausführung der Leistung festgelegt werden?
  2. Kann der AN die Ausführung der Leistung verweigern, wenn der AG sein Nachtragsangebot nicht akzeptiert?
  3. Was ist, wenn der AG von vornherein die Zahlung einer Nachtragsvergütung ablehnt?
  4. Nach welchen Kalkulationsgrundlagen wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt?
  5. Wer trägt das Kalkulationsrisiko?

Nachtragsmanagement am Bau II

Baustein II: BGB-Nachtragsrecht; Vollmachten – Befugnisse; Auftragslose Leistungen; Mengenveränderungen

I. Wie werden Nachträge nach BGB abgewickelt und vergütet?

  1. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann der AG Nachträge nach BGB-Werkvertragsrecht anordnen?
  2. Wann und wie sind Nachträge nach BGB zu vergüten?
  3. Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung nach BGB verweigern?

 

II. Welche Kompetenzen und Vollmachten hat der Planer im Nachtragsbereich?

  1. Darf der Architekt Nachträge zu Lasten des AG anordnen?
  2. Was bedeutet Haftung des vollmachtlosen Vertreters?
  3. Welche Besonderheiten gelten für kommunale Auftraggeber?

 

III. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?

  1. Kann der AG Beseitigung nicht beauftragter Leistungen verlangen?
  2. Unter welchen Voraussetzungen kann der AN Vergütung verlangen?
  3. Weshalb ist die Unterscheidung einer notwendigen und einer nützlichen Leistung von Bedeutung?
  4. Was heißt „mutmaßlicher Wille“ des AG?

 

IV. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen

  1. Wann greift die 10%-Grenze?
  2. Ist ein vertraglicher Ausschluss zulässig?
  3. Gibt es Änderungen beim Pauschalvertrag?
  4. Gibt es Fristen zur Preisanpassung?

Nachtragsmanagement am Bau III

Baustein III: Bauzeitnachträge und Sonderfälle; Honorar für Nachtragsprüfungen

I. Was sind Bauzeitnachträge? Wann und wie werden sie vergütet?

  1. Kann der AG einseitig Fristen bei Bauleistungen ändern?
  2. Welche Mitwirkungspflichten hat der AN bei Bauzeitanpassungen?
  3. Welche Vergütungsregelungen kommen bei Bauzeitänderungen in Betracht?

 

II. Besonderheiten bei der Nachtragsbearbeitung

  1. Was ist, wenn vereinbarte Leistungen „wegfallen“?
  2. Was ist, wenn sich die vereinbarte Leistung selbst nicht ändert, aber der Weg dorthin?

 

III. Wann und wie hat der Planer Anspruch auf Vergütung für die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen?

  1. Ist Nachtragsprüfung generell eine „Besondere Leistung“ und damit vergütungspflichtig?
  2. Was ist, wenn Nachträge auf fehlerhafter Ausschreibung beruhen?
  3. Deckt die HOAI Nachtragsprüfungen im Rahmen der Vergütung für die LPh 7 und 8 ab?

Dieses Seminar können Sie zu folgenden Terminen buchen:

Baustein I:

Dienstag, 03.12.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 10.12.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 01.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 08.04.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 08.07.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 15.07.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Dienstag, 28.10.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 04.11.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein II:

Mittwoch, 04.12.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 11.12.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 02.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 09.04.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 02.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 09.04.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 09.07.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 16.07.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Mittwoch, 29.10.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 05.11.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Baustein III:

Donnerstag, 05.12.2024 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 12.12.2024 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 03.04.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 10.04.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 10.07.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 17.07.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr oder
Donnerstag, 30.10.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Donnerstag, 06.11.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

99,00 EUR  je Baustein

pro Person zzgl. MwSt.
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Unsere Referenten zu den Themen aus Bau- und Architektenrecht

Dr. Rainer Koch

Rechtsanwalt

Markus Bettingen

Rechtsanwalt

Thomas Huber

Rechtsanwalt

Tobias Borschel

Rechtsanwalt

 

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Dieses Fachseminar ist 2024 bei folgenden Kammern anerkannt:

Die Anerkennung für 2025 ist bereits in Bearbeitung und wird im gleichen Umfang erwartet.

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

8 Fortbildungspunkte

Hamburgische Architektenkammer

anerkannt

Brandenburgische Architektenkammer

anerkannt

Architektenkammer Berlin

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

8 Fortbildungspunkte

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

8 Fortbildungspunkte

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

6 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Hessische Ingenieurekammer

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Thüringen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Thüringen

8 Weiterbildungsstunden

Architektenkammer Sachsen

8 Fortbildungsstunden

Architektenkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Niedersachsen

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Saarland

8 Fortbildungspunkte