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Online-Seminar

Sicherheit am Bau

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Sicherheit am Bau

Unser neues, aktuelles Online-Seminar – in 2 Modulen à 2 Stunden – Flexibel buchbar

Mit der Aufgabe Sicherheit am Bau sind viele Beteiligte betraut. Vor allem wegen der Vielzahl an Vorschriften und Aufgabenzuweisungen, besteht große Unsicherheit über den Umfang der Tätigkeit und die konkreten Anforderungen. Damit einher geht die Frage nach der übernommenen Haftung und der Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung.

 

Mit unserem neuen Seminar möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die jeweiligen Verantwortlichen und deren Aufgaben geben.

 

Natürlich sprechen wir auch über die Haftung und deren Beschränkungsmöglichkeiten. Anhand von vielen Praxisbeispielen und Tipps zur Umsetzung wird das Thema Sicherheit am Bau strukturiert vermittelt.

 

Die beiden Module (jeweils 2 Stunden) sind so konzipiert, dass die Praktiker das System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verstehen und sicher anwenden können.

Auf einer Baustelle gibt es eine Vielzahl von Gefahrenquellen, die häufig zu Unfällen führen.

 

„Im Jahr 2021 haben auf deutschen Baustellen insgesamt 85 Beschäftigte infolge eines Arbeitsunfalls ihr Leben verloren. Lärmschwerhörigkeit war 2021 die häufigste gemeldete Berufskrankheit.“

(Quelle: BG Bau, Auszug aus der Pressemitteilung vom 17.05.2022)

 

Die Hauptursache ist vielfach ein mangelndes Bewusstsein über das Vorhandensein von Gefahren frei nach dem Motto: Das wird schon gut gehen! Passiert es dann doch, wird sehr schnell festgestellt, dass es sich um einen vermeidbaren Unfall handelte. Und es wird derjenige gesucht, der hierfür verantwortlich war, der den Unfall hätte vermeiden können oder gar müssen.

 

„Im Rahmen der Bauüberwachung bestelle ich mich meist auch als Bauleiter nach der LBO, das mache ich dann eben nebenher…“

(Zitat eines Seminarteilnehmers zum Thema Bauüberwachung)

 

Diese Aussage ist eine fatale Fehleinschätzung der mit der Bauleitung übernommen Pflichten und kann schlimmstenfalls das Ende einer freiberuflichen Karriere bedeuten.

 

  1. Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.

(Auszug aus § 319 Strafgesetzbuch – Baugefährdung)

 

Referentin für dieses neue Seminar ist Rechtsanwältin Frau Nancy Brandt, (aus der Kanzlei Dr. Koch, Dorobek und Kollegen), die viele von Ihnen bereits aus den Modul-Seminaren zum Bau- und Architektenrecht kennen.

 

Frau Brandt hat neben dem Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht auch den Vollzeit-Zertifikatslehrgang Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß RAB 30, Anlage B+C erfolgreich abgeschlossen.

 

Es erwartet Sie daher eine konzentrierte, sehr praxisorientierte und nachvollziehbare Vermittlung des Stoffes. Ihre Fragen werden live im Online-Seminar beantwortet!

 

Folgende Termine stehen zur Verfügung, können flexibel besucht und hier sofort gebucht werden:

Online-Seminar

Sicherheit am Bau I

 

Modul I – Inhalt

  1. Wo sind die Rechtsgrundlagen zur Sicherheit am Bau zu finden? Welches sind die Schutzgüter und wer sind die Verantwortlichen? Wie ist das Arbeitsschutzsystem aufgebaut? Was versteht man unter dem dualen Arbeitsschutzsystem und wo finden sich konkrete Vorgaben zur Sicherheit auf der Baustelle?
  1. Welche Aufgaben hat der Bauherr als Initiator der Baumaßnahme wahrzunehmen? Welche Pflichten ergeben sich für ihn aus der jeweiligen Landesbauordnung? Welche öffentlich-rechtlichen Grundlagen sind für die Sicherheit am Bau relevant und was sind deren Inhalte? Kann der Bauherr die Haftung ausschließen? Was sind Verkehrssicherungspflichten?
  1. Welche Grundleistungen sind vom Architekten in der LPH 8 in Bezug auf die Sicherheit am Bau zu erbringen und wie wird diese Tätigkeit zur Bauleitertätigkeit nach Landesbauordnung abgegrenzt? Kann dem Objektüberwacher die Bauleitertätigkeit nach LBO mittels Anordnung übertragen werden? In welchem Umfang haftet der Objektüberwacher und welche Anforderungen werden an dessen Anwesenheit auf der Baustelle gestellt?
  1. In welchem Umfang haften die Beteiligten für Schäden, die bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues entstehen und wann verjähren solche Ansprüche? Kann dieses Haftungsrisiko versichert werden?

Termine

Dienstag, 18.10.2022 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Dienstag, 08.11.2022 von 14:00 – 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

89,00 EUR  je Modul

pro Person zzgl. MwSt.
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Sicherheit am Bau II

 

Modul II – Inhalt

  1. Welche Aufgaben hat der Bauleiter nach LBO zu erfüllen und wo finden sich die entsprechenden Regelungen? In welchem Umfang haftet der Bauleiter nach LBO? Wie unterscheidet sich das Weisungsrecht von der Vollmacht? Welche Anforderungen werden an die Eignung als Bauleiter gestellt und welche baufachlichen Kenntnisse muss der Bauleiter mitbringen?
  1. Inwieweit sind der Unternehmer und seine Arbeitnehmer für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich? Welche Grundpflichten treffen den Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz? Welche Pflichten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz haben die Beschäftigten?
  1. Welche Pflichten ergeben sich aus der BaustellV für den SiGeKo? Welche Bedeutung haben die RAB? Welche Anforderungen werden an die Eignung als SiGeKo gestellt? Welche Kenntnisse im Arbeitsschutz muss der SiGeKo vorweisen? Wie können die Aufgabenbereiche von SiGeKo, Bauleiter, Objektüberwacher und Auftragnehmer sinnvoll abgegrenzt werden?
  2. Welche technischen Regelwerke können von Bedeutung sein? Sind DIN mit anerkannten Regeln der Technik gleichzusetzen? Wie sind Gefahrstoffe zu kennzeichnen? Was regeln die Arbeitsstättenverordnung, die PSA-Benutzungsverordnung, die Lastenhandhabungsverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung?

Termine

Mittwoch, 19.10.2022 von 10:00 – 12:00 Uhr oder
Mittwoch, 09.11.2022 von 14:00 – 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

89,00 EUR  je Modul

pro Person zzgl. MwSt.
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Technik: Sie benötigen keine besonderen technischen Voraussetzungen, lediglich eine stabile Internetverbindung. Die Zugangsdaten erhalten Sie von uns per E-Mail jeweils einen Tag vor dem Seminar.

 

Fortbildungspunkte: Für dieses neue Seminar gibt es vorerst keine Fortbildungspunkte. Bevor wir weitere Termine auflegen und diese zur Anerkennung einreichen, möchten wir Ihr Interesse und die Resonanz auf dieses neue Thema abwarten.

 

Ein wichtiger Hinweis zur Buchung!

Bitte geben Sie im Buchungsprozess unbedingt jeweils die E-Mail-Adressen der Teilnehmer an, damit die Zugangsdaten, die für jedes Modul einzeln versendet werden, auch wirklich bei dem jeweiligen Teilnehmer ankommen. Nur mit diesen persönlichen Zugangsdaten ist eine Teilnahme am Online-Seminar möglich. Nach der Veranstaltung erhalten alle angemeldeten und nachweislich anwesenden Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.