Am 4. Juli 2019 hat der EuGH die Regelungen zu Mindest- und Höchstsätzen der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Ein brisantes Thema für Architekten und Ingenieure, das viele offene Fragen aufwirft.
Wir möchten Ihnen schon jetzt die Möglichkeit geben, sich ganz aktuell zu diesem Thema zu informieren. Erfahren Sie in unserem Seminar in Darmstadt, worauf es jetzt ankommt bei Vertragsanbahnung – Vertragsinhalten – richtiger und vollständiger Abrechnung und wie Sie jetzt richtig reagieren!
Die HOAI nach dem EuGH-Urteil – Mindest- und Höchstsätze fallen weg
- Was passiert mit laufenden und alten Verträgen?
- Wie sollten neue Verträge aussehen?
- Wie kalkulieren Planungsbüros zukünftig?
- Können Honorare jetzt nachträglich noch angepasst werden?
- Ruinöser Preiswettbewerb – brechen jetzt alle Dämme?
- Besteht bei VgV-Verfahren noch Bindung an die HOAI?
- Welche Regelungen sind jetzt für das Bauen im Bestand zu empfehlen
Das Wichtigste in Kürze – was hat der EuGH entschieden?
§ 7 Abs. 3 HOAI verstößt gegen Art. 15 Abs. 2 g) der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, 2006/123/EG). Mindest- bzw. Höchstsätze (§ 7 Abs. 1 HOAI) dürfen gesetzlich nicht mehr zwingend vorgeschrieben werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, die HOAI umgehend anzupassen!
Was haben Sie als Planer jetzt zu beachten?
Das seit 40 Jahren bewährte Grundgerüst der HOAI bleibt bestehen und kann damit weiterhin als Vertragsgrundlage vereinbart werden. Die Zulässigkeit von Leistungsbildern, Einteilung in Honorarzonen und die Zuschläge gelten für Sie fort.
Die zwingende gesetzliche Vereinbarung von Mindest- bzw. Höchstsätzen ist europarechtswidrig (§ 7 HOAI). Der Planer kann sich also – anders als bisher – im Nachhinein nicht mehr auf die Unterschreitung eines vorgegebenen Mindestsatzes berufen und ein höheres Honorar verlangen. Klagen auf Vergütung nach Mindest- bzw. Höchstsatz bei vertraglich vereinbarter Unter- bzw. Überschreitung des Preisrahmens sind ab sofort nicht mehr durchsetzbar. Ermitteln Sie Ihr Honorar deshalb zukünftig noch genauer nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Eine immer noch sehr entscheidende Phase bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurleistungen ist der Einstieg, die sogenannte Akquisitionsphase. Der nächste wichtige Schritt ist die rechtliche Verbindlichkeit der Auftragserteilung. Planungsbüros müssen daher von Anfang an klare rechtliche Strukturen schaffen, um ihre Vergütungsansprüche zu sichern.
In unserem Seminar erfahren Sie u.a.
- wie Sie die Akquisitionsphase sinnvoll abkürzen
- welche Inhalte der Planervertrag haben muss
- wie der Leistungsgegenstand richtig definiert wird
- welche Folgen eine mindestsatzunterschreitende Honorarvereinbarung hat
- wie vorhandene Bausubstanz bei Umbauten berücksichtigt wird
- wie und wann ein Umbauzuschlag zu berechnen ist
- wie eine prüffähige Honorarschlussrechnung zu erstellen ist
- was objektbezogene Abrechnung bedeutet
- welche Baukosten allgemein anrechenbar sind
- wie Sie mit Leistungsänderungen und Zusatzleistungen umgehen
Dazu erhalten Sie detaillierte Seminarunterlagen, die Sie bei der Umsetzung in der Praxis unterstützen und die auch die Veränderungen durch die HOAI 2013 erörtern.