10.10.2025 – Baurecht-Briefing
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„Schlechtwetter“ am Bau – das große Missverständnis mit Folgen!
Es ist ein leidiges Alltagsthema auf deutschen Baustellen – der Auftragnehmer wendet bei Bauverzögerungen ein:
Es konnte nicht gearbeitet werden wegen „Schlechtwetter“, deswegen hat sich der Bauablauf verzögert. Verzugssituationen werden bestritten und u.U. macht der Auftragnehmer sogar noch Stillstandskosten geltend, weil er ja Gerät und Personal vorgehalten hat. Architekten und Ingenieure haben mit solchen oder ähnlichen Einwänden im Rahmen der Bauüberwachungstätigkeit ständig zu tun. Es herrscht große Unsicherheit, wie ggf. zu reagieren ist.
Unsere Baurechts-Experten unterstützen Sie zielgerichtet:
- Was bedeutet „Schlechtwetter“ überhaupt?
- Ist „Schlechtwetter“ tatsächlich eine Baubehinderung?
- Wann und wo kann „Schlechtwetter“ rechtlich relevant sein?
- Was ist mit „Schlechtwetterschäden“?
In unserem Briefing erfahren Sie, wie Sie mit derartigen Konfliktpotentialen richtig umgehen.
Referent & Teilnahmebescheinigung anzeigen
Teilnahmebescheinigung
Nach der Veranstaltung erhält jeder Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung für die eigenen Unterlagen oder zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Fortbildungspunkte für Architekten- und Ingenieurkammern werden für diese kurzen Briefings nicht vergeben.
Referent
Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht der Bauakademie Dr. Koch, Wiesbaden
Mehr zu unseren Referenten erfahren Sie hier.
Teilnahmegebühr und Infos zur Anmeldung anzeigen
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr für dieses Online-Seminar beträgt 45,00 € zzgl. MwSt. Im Preis inbegriffen sind: Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung.
Anmeldung
Wir erbitten eine Anmeldung bis spätestens einen Tag vor dem Seminar.
Bitte geben Sie unbedingt die E-Mailadresse des Teilnehmenden an, damit die Zugangsdaten rechtzeitig und korrekt an Sie versendet werden können.
Folgen Sie dem Link „Jetzt anmelden“ und Sie erhalten sofort eine Anmeldebestätigung.
