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17.10.2025 – Baurecht-Briefing

Stundenlohnvergütung – der Puffer für das Unvorhergesehene?

17.10.2025 – Baurecht-Briefing

Datum
17.10.2025
Uhrzeit
11:00 - 11:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online-Seminar

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Arbeiten zum Stundenlohn – Angehängt oder unvorhergesehen?

 

Eine alltägliche Situation:

 

Der Auftragnehmer erbringt eine vertraglich nicht vereinbarte, eventuell durch den Bauherrn auch nicht ausdrücklich verlangte Leistung. Nun will der Auftragnehmer für diese Leistung eine Vergütung.

 

Hierbei beruft sich er sich auf das Leistungsverzeichnis und die Notwendigkeit dieser Leistung zur Vertragserfüllung.

 

Stundenlohnarbeiten stellen eine besondere, nur in der VOB/B geregelte Abrechnung von Bauleistungen dar. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Abrechnung konkret erfolgt, wollen wir in dem Briefing klären.

 

Folgende Fragestellungen sind entscheidend:

  • Welche Anforderungen sind an eine wirksame Stundenlohnvereinbarung zu stellen?
  • Wer ordnet Stundenlohnarbeiten an?
  • Kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zum Stundenlohn abgerechnet werden?
  • nreichung und Prüfung von Stundenlohnzetteln: Wann, wie und an wen?
  • Wirkung unterschriebener Stundenlohnzettel?

 

Die richtigen Antworten bekommen Sie von unseren Baurechts-Experten.

Referent & Teilnahmebescheinigung anzeigen

Teilnahmebescheinigung

Nach der Veranstaltung erhält jeder Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung für die eigenen Unterlagen oder zur Vorlage beim Arbeitgeber.

 

Fortbildungspunkte für Architekten- und Ingenieurkammern werden für diese kurzen Briefings nicht vergeben.

 

Referent

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht der Bauakademie Dr. Koch, Wiesbaden
Mehr zu unseren Referenten erfahren Sie hier.

 

Teilnahmegebühr und Infos zur Anmeldung anzeigen

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr für dieses Online-Seminar beträgt 45,00 € zzgl. MwSt. Im Preis inbegriffen sind: Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung.

 

Anmeldung

Wir erbitten eine Anmeldung bis spätestens einen Tag vor dem Seminar.

 

Bitte geben Sie unbedingt die E-Mailadresse des Teilnehmenden an, damit die Zugangsdaten rechtzeitig und korrekt an Sie versendet werden können.

 

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