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Agenda „Brandschutz“

Brandschutz bei geregelten oder nicht geregelten Sonderbauten

08:30 – 09:00 Uhr

Eintreffen der Teilnehmer, Versorgung mit Kaffee usw.

09:00 – 10:30 Uhr

I. Wovon kann „abgewichen“ werden? – Grundlagen

      • Standardbau oder Sonderbau?
      • Geregelter oder ungeregelter Sonderbau?
      • Abweichung oder Erleichterung?
      • Voraussetzung für die Zulässigkeit von abweichenden Tatbeständen
      • Erforderliche Brandschutzmaßnahme oder besondere Anforderung?
      • Umfang des Anpassungsverlangens bei Bestandsbauten?
      • Beurteilung des Brandrisikos und der ausreichenden Brandsicherheit

10:30 – 10:45 Uhr

Kommunikations- und Kaffeepause, Imbiss

10:45 – 12:15 Uhr

II. Abweichungen (§ 67 MBO)

      • Analyse und Feststellung
      • Sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich? – Wann geht’s auch ohne?
      • Beantragung von Abweichungen – formales Vorgehen
      • Umgang mit Sonderbauverordnungen
      • Zusammenspiel mit der MVV TB
      • Praxisbeispiele

12:15 – 13:15 Uhr

Kommunikations- und Mittagspause, Buffet

13:15 – 14:45 Uhr

III. Erleichterungen (§ 51 MBO)

      • Abweichende Tatbestände in Sonderbauten feststellen und bewerten
      • Begründung und Gestattung von Erleichterungen
      • Umgang mit Muster-Richtlinien
      • Praxisbeispiele

 

IV. „Andere“ Abweichungen (§ 85a MBO, Bauprodukte)

      • Abweichungen nach § 85a von eingeführten Technischen Baubestimmungen nach der MVV TB
      • Abweichungen bei der Verwendung von Bauprodukten/Bauarten
      • Zustimmungen im Einzelfall
      • Extrapolationen bei europäisch harmonisierten Bauprodukten
      • Praxisbeispiele

14:45 – 15:00 Uhr

Kommunikations- und Kaffeepause, Imbiss

15:00 – 16:30 Uhr

V. Anwendung von Methoden des Brandschutzingenieurwesens

      • Möglichkeiten der Nachweisführung
      • Einführung in DIN 18009-1 und -2
      • Begründen von Abweichungen oder Erleichterungen
      • Praxisbeispiele

Übersicht der Anerkennungen bei Architekten- und Ingenieurkammern

Unsere Fachseminare sind 2022 bei folgenden Kammern anerkannt:

Darmstadt

Architektenkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Hessen

8 Fortbildungspunkte

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

8 Fortbildungspunkte

Stuttgart

Architektenkammer Baden-Württemberg

8 Fortbildungspunkte

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

4 Fortbildungspunkte

Die Anerkennung für dieses neue Seminar für 2023 läuft bereits und wird im selben Umfang erwartet. Wir aktualisieren dies, sobald die Bestätigungen der Kammern vorliegen.